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Aufsichtspflichtverletzung (BGB)

Index Aufsichtspflichtverletzung (BGB)

Humoristischer Hinweis auf die elterliche Aufsichtspflicht: „Unbeaufsichtigte Kinder werden an den Zirkus verkauft.“ Eine Aufsichtspflichtverletzung ist ein Haftungstatbestand aus dem deutschen Deliktsrecht.

26 Beziehungen: Anspruchsgrundlage, Arbeitnehmer, Aufsichtspflichtverletzung (OWiG), Bürgerliches Gesetzbuch, Betreuung (Recht), Beweislast, Deliktsfähigkeit, Deliktsrecht (Deutschland), Elterliche Sorge (Deutschland), Exkulpation, Gehilfe, Geldbuße, Gesamtschuld, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Kindertagespflege, Kindertagesstätte, Minderjährigkeit, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Pflegschaft, Psychiatrische Klinik, Rechtspolitik, Schadensersatz, Strafgesetzbuch (Deutschland), Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, Volljährigkeit, Vormundschaft.

Anspruchsgrundlage

Anspruchsgrundlage ist ein Rechtssatz, der einem Tatbestand als Rechtsfolge einen Anspruch (Recht) zuweist.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Aufsichtspflichtverletzung (OWiG)

Eine Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen kann im deutschen Recht der Ordnungswidrigkeiten nach OWiG mit Bußgeld geahndet werden.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Betreuung (Recht)

Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter (gesetzlicher) Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.

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Beweislast

Der Begriff Beweislast beschreibt, wer in einem Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht das Risiko der Nichterweislichkeit einer Tatsache (non liquet) trägt.

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Deliktsfähigkeit

Deliktsfähigkeit bezeichnet in Deutschland die Fähigkeit einer Person, für einen Schaden, den sie einem anderen zufügt, deliktsrechtlich verantwortlich und zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.

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Deliktsrecht (Deutschland)

Das deutsche Deliktsrecht, auch als Recht der unerlaubten Handlungen bezeichnet, ist in den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

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Elterliche Sorge (Deutschland)

Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht.

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Exkulpation

Unter der Exkulpation (von lat. culpa, „Schuld“) wird in der Rechtswissenschaft die Schuldbefreiung einer Person verstanden.

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Gehilfe

Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nichtjuristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter u. Ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B.

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Geldbuße

Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Verwaltungsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird.

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Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gibt den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie auch anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Rundfunkanstalten) die gesetzliche Grundlage, Verwarnungs- und Bußgelder zu verhängen, um Verstöße gegen ordnungsrechtliche Vorschriften (Verwaltungsunrecht) zu ahnden.

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Kindertagespflege

Kindertagespflege bezeichnet die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern bei einer Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich auch Tageseltern, Tagesmutter, Tagesvater genannt).

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Kindertagesstätte

Kummersdorf Pestalozzi-Fröbel-Haus Berlin um 1907 Eine Kindertagesstätte, seltener Kindertagesheim genannt, in Deutschland auch Kindertageseinrichtung (Kita), in Österreich auch Ganztagskindergarten, ist eine Einrichtung zur institutionellen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch pädagogische Fachkräfte.

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Minderjährigkeit

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt eine Person unter 18 Jahren, also bis zum Eintritt der Volljährigkeit, als minderjährig.

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Misshandlung von Schutzbefohlenen

Die Misshandlung von Schutzbefohlenen ist ein Körperverletzungsdelikt, das im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in StGB geregelt ist und die Schutzbefohlenen (in Obhut anderer Rechtssubjekte befindlichen Personen) betrifft.

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Pflegschaft

Die Pflegschaft ist ein Rechtsinstrument des deutschen Zivilrechts, geschaffen, um bei konkretem Bedarf einer oder mehrerer natürlicher Personen einen gesetzlichen Vertreter zu bestellen, der für den oder die Betroffenen handeln kann, wenn diese selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen, beziehungsweise ein bereits vorhandener gesetzlicher Vertreter (z. B. wegen eines Insichgeschäftes) von der Vertretung ausgeschlossen ist.

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Psychiatrische Klinik

Eine psychiatrische Klinik, auch Nervenklinik, früher Heil- und Pflegeanstalt, Nervenheilanstalt oder Irrenanstalt, umgangssprachlich bzw.

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Rechtspolitik

Mit Rechtspolitik im weit gefassten allgemeinen Sinn ist die Gesetzgebungsarbeit in der Politik gemeint.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist nach deutschem Strafrecht ein Vergehen, das nach StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.

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Volljährigkeit

Die Volljährigkeit (selten auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet) ist das Lebensalter, ab dem eine natürliche Person von Rechts wegen als erwachsen gilt.

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Vormundschaft

Vormundschaft (von) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.

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AusgehendeEingehende
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