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Aufrechnung

Index Aufrechnung

Aufrechnung (lat. compensatio) ist die Aufhebung von Forderungsrechten zwischen denselben Personen in der Weise, als dass verrechnet wird.

46 Beziehungen: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Arglist, Aufrechnung (Österreich), Aufrechnung (Deutschland), Azo, Bürgerliches Gesetzbuch, Code civil, Common Law, Erfüllung (Recht), Exceptio doli, Forderung, Gaius (Jurist), Gläubiger, Glossator, Guter Glaube, Handelsgesetzbuch, Heinrich Dernburg, Heinrich Honsell, Herennius Modestinus, Insolvenzordnung (Deutschland), Institutiones Gai, Institutiones Iustiniani, Iulius Paulus, Ius civile, Ius strictum, Klassik (Jurisprudenz), Klaus Peter Berger, Konfusion (Recht), Kontokorrent, Matthias Kannengiesser, Mittelalter, Obligationenrecht (Schweiz), Pandekten, Praetur, Prozessformel, Römisches Recht, Schuldner, Schuldverhältnis, Theo Mayer-Maly, Turiner Institutionenglosse, Urteil (Recht), Verfahrensrecht, Verrechnung, Vertragspartei, Walter Selb, Wolfgang Kunkel.

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Arglist

Arglist bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch bewusste Böswilligkeit.

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Aufrechnung (Österreich)

Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht.

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Aufrechnung (Deutschland)

Die Aufrechnung (Kompensation) liegt im Rechtssinne vor, wenn der Schuldner seinem Gläubiger eine Gegenforderung mit dem Erfolg entgegenhalten kann, dass der Gläubiger gegen ihn nur noch die Restforderung durchsetzen kann, soweit sie ihm nach Abzug der Gegenforderung verbleibt.

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Azo

Azo Portius (* vor 1190; † 1220) war ein Jurist und Glossator in Bologna.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Code civil

Erstausgabe des Code civil von 1804, erste Seite Der Code civil (Abkürzung CC oder C. civ.) regelt das französische Zivilrecht.

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Common Law

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Mischsysteme, die zum Teil aus Common Law bestehen (hellblau). Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – sogenannte Präzedenzfälle – stützt (Fallrecht) und durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht).

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Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Exceptio doli

Die Exceptio doli (Arglisteinrede; dolus.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Gaius (Jurist)

Gaius war ein römischer Jurist.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Glossator

Dekretalen mit Glossa ordinaria Als Glossator bezeichnet man den Verfasser einer Glosse, das heißt einer erklärenden Anmerkung zu einem Text, oder eines Kommentars, der aus mehreren solchen Anmerkungen besteht.

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Guter Glaube

Guter Glaube ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Heinrich Dernburg

Heinrich Dernburg Heinrich Dernburg, (* 3. März 1829 in Mainz; † 23. November 1907 in Charlottenburg), war ein deutscher Jurist, Kronsyndikus, Politiker und ein bedeutender Vertreter der Pandektenwissenschaft.

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Heinrich Honsell

Heinrich Honsell (2015) Heinrich Honsell (* 28. Juli 1942 in München) ist ein Jurist mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft.

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Herennius Modestinus

Herennius Modestinus (deutsch auch Modestin; * um 185) war ein römischer spätklassischer Jurist an der Schwelle zur Epiklassik.

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Institutiones Gai

Die Institutiones Gai sind eine Juristenschrift aus dem klassischen Zeitalter des römischen Rechts.

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Institutiones Iustiniani

Die Institutiones Iustiniani (häufig: Institutionen, kurz: Inst. oder I.)Wolfgang Kunkel, Martin Schermaier: Römische Rechtsgeschichte. 14., durchgesehene Auflage.

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Iulius Paulus

Iulius Paulus war ein römischer spätklassischer Jurist und möglicherweise auch Prätorianerpräfekt unter Kaiser Severus Alexander im frühen 3.

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Ius civile

Das ius civile war im römischen Recht die Gesamtheit allen Rechts, das auf Rechtsnormen oder gesetzesgleichen Grundlagen beruhte.

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Ius strictum

Ius strictum ist strenges Recht, das ohne Rücksicht auf konkrete Gegebenheiten des Einzelfalles (bindend) anzuwenden ist.

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Klassik (Jurisprudenz)

Klassik (auch klassisches Recht) bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine Epoche der römischen Jurisprudenz, die etwa vom Beginn des Prinzipats unter Augustus in der zweiten Hälfte des 1.

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Klaus Peter Berger

Klaus Peter Berger (* 1. Juni 1961 in Dortmund) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.

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Konfusion (Recht)

Konfusion tritt im Schuldrecht ein, wenn der Gläubiger einer Forderung mit dem Schuldner einer korrespondierenden Verbindlichkeit in einer Person zusammentrifft.

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Kontokorrent

Ein Kontokorrent (und de) ist in der Wirtschaft die übliche Form der Leistungsabwicklung zwischen Gläubiger und Schuldner im Rahmen einer Geschäftsverbindung zwecks Verrechnung gegenseitiger Zahlungen.

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Matthias Kannengiesser

Matthias Kannengiesser (* 1974 in Philadelphia, USA) ist ein deutscher Autor und Fachjournalist von EDV-Fachbüchern.

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Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Pandekten

Institutionen.

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Praetur

Die Praetur (lateinisch praetura; eingedeutscht auch Prätur) war die wichtigste Gerichtsmagistratur in der Römischen Republik.

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Prozessformel

Die Prozessformel ist im altrömischen Recht die exakt vorgeschriebene Spruchformel im rituellen Klageverfahren der Legisaktionen.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Theo Mayer-Maly

Theo Mayer-Maly (* 16. August 1931 in Wien; † 6. Dezember 2007 in Salzburg) war Jurist, Rechtshistoriker und Universitätsprofessor.

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Turiner Institutionenglosse

Die sogenannte Turiner Institutionenglosse (auch: Florentiner Rechtsbuch, Turiner Handschrift) ist ein in Latein verfasster, privatrechtssystematischer Kommentar zu den ''Institutionen'' des spätantiken Kaisers Justinian.

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Urteil (Recht)

Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).

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Verfahrensrecht

Verfahrensrecht oder formelles Recht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.

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Verrechnung

Unter Verrechnung ist der Ausgleich oder die Saldierung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten oder gegenseitiger Kosten oder Erträge zu verstehen.

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Vertragspartei

Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.

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Walter Selb

Walter Selb (* 22. Mai 1929 in München; † 2. Juni 1994 in Wien) war Jurist, Hochschullehrer und Rechtshistoriker in Österreich und Deutschland.

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Wolfgang Kunkel

Wolfgang Kunkel (* 20. November 1902 in Fürth im Odenwald; † 8. Mai 1981 in München) war ein deutscher Jurist und Rechtshistoriker.

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Leitet hier um:

Compensatio.

AusgehendeEingehende
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