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Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung

Index Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung

Die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) ist eine Verordnung der deutschen Bundesregierung, die insbesondere auf § 12 Abs.

12 Beziehungen: Atomgesetz (Deutschland), Bundesregierung (Deutschland), Deutschland, Internationale Atomenergie-Organisation, Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse, Kernkraftwerk, Meldepflichtiges Ereignis, Strahlenschutz, Strahlenschutzbereich, Umweltrecht, Verordnung, Wirtschaftsverwaltungsrecht (Deutschland).

Atomgesetz (Deutschland)

Das deutsche Atomgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Nutzung der Kernenergie und zum Schutz vor der schädlichen Wirkung von ionisierenden Strahlen in Deutschland.

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Bundesregierung (Deutschland)

Die Bundesregierung (BReg) ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Internationale Atomenergie-Organisation

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO;, IAEA) ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation, die innerhalb des Systems der Vereinten Nationen einen besonderen Status innehat.

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Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse

Die Internationale Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (Abkürzung INES von) ist eine Festlegung für sicherheitsrelevante Ereignisse, im Speziellen Störfälle und Atomunfälle in kerntechnischen Anlagen, insbesondere die Sicherheit von Kernkraftwerken betreffend.

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Kernkraftwerk

Kernkraftwerk Leibstadt. Der Kernreaktor befindet sich unter der Kuppel links. Rechts befindet sich der Kühlturm. Ein Kernkraftwerk (KKW), auch Atomkraftwerk (AKW), ist ein Wärmekraftwerk zur Gewinnung elektrischer Energie aus Kernenergie durch kontrollierte Kernspaltung (Fission).

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Meldepflichtiges Ereignis

Als Meldepflichtiges Ereignis bezeichnet man im Bereich der Kerntechnik ein betriebliches Ereignis (Betriebsstörung oder Störfall) in einer kerntechnischen Anlage, z. B.

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Strahlenschutz

Feuerwehrübung mit Schutzkleidung gegen radioaktive Partikel (Kontaminationsschutzkleidung) Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen von ionisierender und nicht ionisierender Strahlung aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen.

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Strahlenschutzbereich

Strahlenschutzbereiche In Deutschland ist ein Strahlenschutzbereich ein räumlich abgetrennter Bereich, in dem Personen ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können, die oberhalb des Grenzwerts für das allgemeine Staatsgebiet liegt.

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Umweltrecht

Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der ''natürlichen Umwelt'' und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken.

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Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

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Wirtschaftsverwaltungsrecht (Deutschland)

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts.

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Leitet hier um:

AtSMV, Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen.

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