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Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz

Index Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) sollten in Deutschland die steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung eingedämmt werden.

22 Beziehungen: Arzneimittel, Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung, Arzneimittelgesetz (Deutschland), Arzneimittelzulassung, Bundesgesetz (Deutschland), Deutschland, Effizienzgrenze, Evidenzbasierte Medizin, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Gemeinsamer Bundesausschuss, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheitsreform in Deutschland, Infektionskrankheit, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Onkologie, Orphan-Arzneimittel, Philipp Rösler, Positivliste für Arzneimittel, Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Stoffwechselstörung, Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Zweitmeinungsverfahren in der Arzneimittel-Richtlinie.

Arzneimittel

Ein Arzneimittel (abgeleitet von „Arznei“,, auch erzenīe: „Heilkunde, Heilkunst, Heilmittel, Arzneimittel, Pharmazie“; verwandt mit „Arzt“) oder gleichbedeutend Medikament (lateinisch, abgeleitet wie ''medicina'' von derselben Wurzel med-, medicamentum und medicamen sowie remedium: „Heilmittel“, kurz Medis), genannt auch Pharmakon und Therapeutikum, ist ein Stoff (Arzneistoff) oder eine Zubereitung aus Stoffen, der bzw.

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Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Die deutsche Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (auch „frühe Nutzenbewertung“) ist eine vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Rechtsverordnung des Bundes, die zeitgleich mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft trat.

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Arzneimittelgesetz (Deutschland)

Das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) ist ein Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts und regelt den Verkehr mit Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung der Menschen.

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Arzneimittelzulassung

Eine Arzneimittelzulassung ist eine behördlich erteilte Genehmigung, die erforderlich ist, um ein industriell hergestelltes, verwendungsfertiges Arzneimittel anbieten, vertreiben oder abgeben zu können.

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Effizienzgrenze

In diesem Fall liegt der Datenpunkt (⊹) der neuen Intervention über der extrapolierten Kurve aus den Standardinterventionen. Die Krankenversicherung wird die Kosten übernehmen. Die Effizienzgrenze ist die vom deutschen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gewählte Darstellungsform der Ergebnisse einer Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln nach SGB V.Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

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Evidenzbasierte Medizin

Die evidenzbasierte Medizin (seltener Evidenz-basierte Medizin; Abkürzung: EbM, teilweise auch EBM; entlehnt von, „auf Evidenz gestützte Medizin“) ist eine jüngere Entwicklungsrichtung in der Medizin.

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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.

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Gemeinsamer Bundesausschuss

Gemeinsamer Bundesausschuss Berlin-Charlottenburg Gutenbergstraße 13 Logo Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands.

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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Form der Krankenversicherung in Deutschland.

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Gesundheitsreform in Deutschland

Als Gesundheitsreform werden in Deutschland Maßnahmen des Gesetzgebers zur Ausgestaltung des Gesundheitswesens bezeichnet.

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Infektionskrankheit

Eine Infektionskrankheit, Infektionserkrankung oder Ansteckungskrankheit (auch ansteckende Krankheit) ist eine durch Krankheitserreger (Bakterien, Pilze oder Viren) hervorgerufene Erkrankung bei Menschen, Tieren oder Pflanzen.

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Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde 2004 im Zuge der Umsetzung des GKV-Modernisierungsgesetzes als Zweckbetrieb der gemeinnützigen Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Patientenversorgung in Deutschland zu verbessern.

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Onkologie

Große Visite bei einem kleinen Patienten Die Onkologie (von onkos ‚Anschwellung, Geschwulst‘, und -logie - Lehre, selten auch Karzinologie von altgriechisch καρκίνος karkínos, „Krebs“, veraltet Cancerologie) oder Lehre von den Geschwulstkrankheiten ist eine medizinische Wissenschaft, die sich insbesondere mit der Erkrankung Krebs befasst.

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Orphan-Arzneimittel

Der Begriff Orphan-Arzneimittel oder Orphan Drug (von, „die Waise“, aus) wurde 1983 erstmals für Arzneimittel verwendet, die für die Behandlung seltener Krankheiten eingesetzt werden.

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Philipp Rösler

hochkant Philipp Rösler (* 24. Februar 1973 in Khánh Hưng, Südvietnam) ist ein ehemaliger deutscher Politiker (FDP) und derzeitiger Wirtschaftsmanager.

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Positivliste für Arzneimittel

Eine Positivliste für Arzneimittel enthält Arzneimittel, die zu Lasten eines Versicherungsträgers oder nationalen Gesundheitssystems, z. B.

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Spitzenverband Bund der Krankenkassen

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, satzungsgemäß im Rechts- und Geschäftsverkehr GKV-Spitzenverband, ist seit dem 1. Juli 2008 der bundesweite Verband der Krankenkassen in Deutschland mit Sitz in Berlin.

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Stoffwechselstörung

Unter Stoffwechselstörung, auch Stoffwechselanomalie genannt, versteht man medizinisch die pathologischen Abweichungen der Stoffwechselvorgänge.

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Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland gemeinnützige GmbH (UPD) berät Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen, unabhängig davon, ob Ratsuchende gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind.

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Zweitmeinungsverfahren in der Arzneimittel-Richtlinie

Das „Verfahren zur Einholung einer Zweitmeinung“ (Zweitmeinung) wurde in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGBV) aufgenommen.

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Leitet hier um:

AMNOG, Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes.

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