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Arzneimittel-Richtlinie

Index Arzneimittel-Richtlinie

Die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland.

27 Beziehungen: Arzneimittel, Bundesanzeiger, Deutsches Ärzteblatt, Deutschland, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Festbetrag, Gemeinsamer Bundesausschuss, Gesetzliche Krankenversicherung, Höchstpreis, Heilmittel, Hilfsmittel (Rehabilitation), Kassenärztliche Bundesvereinigung, Klinische Studie, Krankenhaus, Medizinprodukt, Off-Label-Use, Praxisbesonderheit, Regress (Recht), Rezeptfreies Medikament, Richtgröße (Arzneimittel), Richtlinie 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel), Sachleistungsprinzip, Sozialrecht (Deutschland), Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses, Verschreibungspflicht, Vertragsarzt, Wirtschaftlichkeitsprüfung (Gesundheitswesen).

Arzneimittel

Ein Arzneimittel (abgeleitet von „Arznei“,, auch erzenīe: „Heilkunde, Heilkunst, Heilmittel, Arzneimittel, Pharmazie“; verwandt mit „Arzt“) oder gleichbedeutend Medikament (lateinisch, abgeleitet wie ''medicina'' von derselben Wurzel med-, medicamentum und medicamen sowie remedium: „Heilmittel“, kurz Medis), genannt auch Pharmakon und Therapeutikum, ist ein Stoff (Arzneistoff) oder eine Zubereitung aus Stoffen, der bzw.

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Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger (BAnz, bis 31. März 2012 BAnz.) ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden.

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Deutsches Ärzteblatt

Das Deutsche Ärzteblatt, gegründet 1872, ist ein offizielles Organ der Ärzteschaft und wird herausgegeben von der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.

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Festbetrag

Als Festbetrag wird im deutschen Gesundheitssystem die Höchstgrenze bezeichnet, bis zu der die Gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Arzneimittel und Hilfsmittel bezahlen.

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Gemeinsamer Bundesausschuss

Gemeinsamer Bundesausschuss Berlin-Charlottenburg Gutenbergstraße 13 Logo Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands.

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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Form der Krankenversicherung in Deutschland.

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Höchstpreis

Höchstpreise (umgangssprachlich Preisdeckel als Lehnübersetzung von) sind in der Wirtschaft ein Instrument der staatlichen Marktregulierung durch Preisgrenzen, bei denen ein bestimmter Preis nicht überschritten, wohl aber unterschritten werden darf.

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Heilmittel

Ein Heilmittel ist ein Stoff (Heilstoff), Gegenstand oder Behandlungsverfahren, von dem eine heilsame Wirkung auf den Patienten ausgehen soll.

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Hilfsmittel (Rehabilitation)

Hilfsmittel sind in Deutschland im Bereich der Rehabilitation nach der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses „Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind“.

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Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen.

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Klinische Studie

Eine klinische Studie ist in der evidenzbasierten Medizin und klinischen Forschung eine systematische Erhebung.

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Krankenhaus

Das Universitätsklinikum Aachen ist eines der größten Krankenhausgebäude Europas Das Bezirkskrankenhaus in Chemnitz Das Universitätsklinikum Augsburg besitzt die höchstgelegene Luftrettungsstation Deutschlands Ein Krankenhaus (als organisatorischer Teilbereich auch Klinik oder Klinikum) ist eine medizinische Einrichtung.

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Medizinprodukt

Als Medizinprodukt werden unter anderem Apparate, Gegenstände, Stoffe und auch Software bezeichnet, die zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken für Menschen verwendet werden, wobei die bestimmungsgemäße Hauptwirkung im Unterschied zu Arzneimitteln primär nicht pharmakologisch, metabolisch oder immunologisch, sondern meist physikalisch oder physikochemisch erfolgt.

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Off-Label-Use

Off-Label Use (englisch) bezeichnet die Verordnung eines Fertigarzneimittels außerhalb des durch die Arzneimittelbehörden zugelassenen Gebrauchs.

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Praxisbesonderheit

Eine Praxisbesonderheit können in Deutschland niedergelassene Ärzt(inn)e(n) gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung geltend machen, wenn sie eine Honorarforderung/Abrechnung dort einreichen.

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Regress (Recht)

Der Regress („Rückkehr“) ist im Zivilrecht der gesetzlich vorgesehene Rückgriff eines zur Leistung verpflichteten Schuldners gegen einen Dritten, der dem Schuldner gegenüber hierfür haftet.

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Rezeptfreies Medikament

Ein rezeptfreies Medikament oder rezeptfreies Arzneimittel (aufgrund der englischen Bezeichnung over-the-counter drug auch OTC-Arzneimittel genannt) ist ein Arzneimittel, das nicht verschreibungspflichtig ist; es kann also ohne ärztliche Verschreibung erworben werden.

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Richtgröße (Arzneimittel)

Die Richtgröße für Arznei- und Verbandmittel ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht für Kassenärzte in Deutschland und dient der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Verordnung von Arzneimitteln, Verbandmitteln und von Heilmitteln.

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Richtlinie 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel)

Die Richtlinie 2001/83/EG ist eine Richtlinie der Europäischen Union, in der die seit 1965 verabschiedeten Richtlinien, die Humanarzneimittel betreffen, zu einem Gemeinschaftskodex zusammengefasst wurden.

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Sachleistungsprinzip

Das Sachleistungsprinzip gehört zu den Strukturprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland und ist in des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich festgeschrieben.

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Sozialrecht (Deutschland)

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.

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Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert in den Arzneimittelrichtlinien Therapiehinweise zum Anwendungsbereich einzelner Wirkstoffe, um das Wirtschaftlichkeitsgebot von Therapien im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu konkretisieren.

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Verschreibungspflicht

''recipe''; auch ''Rx'' geschrie­ben) Die Verschreibungspflicht (Deutschland, Schweiz und Südtirol) oder Rezeptpflicht (Österreich, umgangssprachlich auch in Deutschland und der Schweiz) ist eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel und Medizinprodukte und zählt zu den Routinemaßnahmen der Pharmakovigilanz.

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Vertragsarzt

Ein Vertragsarzt, herkömmlich und in Österreich Kassenarzt, ist ein approbierter, niedergelassener Arzt mit einem Vertragsarztsitz.

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Wirtschaftlichkeitsprüfung (Gesundheitswesen)

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ein Instrument, um die Erfüllung der vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Pflichten gemäß Abs.

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