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Arbeitsuchende

Index Arbeitsuchende

Arbeitsuchende sind gemäß Satz 2 SGB III Personen, die nach einer Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen.

11 Beziehungen: Anrechnungszeit, Arbeitnehmer, Arbeitslosengeld (Deutschland), Beschäftigung, Beschäftigungsverhältnis, Bundesagentur für Arbeit, Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), Kindergeld (Deutschland), Selbständigkeit (beruflich), Sperrzeit (Sozialrecht).

Anrechnungszeit

Als Anrechnungszeit (AZ) bezeichnet man in Deutschland eine rentenrechtliche Zeit, die – in Abgrenzung zu den (tatsächlich verbeitragten) Beitragszeiten und den sogenannten Berücksichtigungszeiten – eine beitragsfreie Zeit ist.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitslosengeld (Deutschland)

Arbeitslosengeld (Alg) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird.

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Beschäftigung

Der Begriff Beschäftigung ist ein Polysem, das je nach Fachgebiet durch die Ausübung einer Tätigkeit gekennzeichnet ist.

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Beschäftigungsverhältnis

Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses bezeichnet in Deutschland allgemein eine berufliche Tätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts.

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Bundesagentur für Arbeit

Das Verwaltungszentrum der BA in Nürnberg – Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA oder Agentur für Arbeit; ehemals Bundesanstalt für Arbeit; umgangssprachlich auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) mit Sitz in Nürnberg erbringt als Bundesagentur Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung, und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B.

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Drittes Buch Sozialgesetzbuch

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt seit dem 1.

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Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.

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Kindergeld (Deutschland)

Das Kindergeld in Deutschland ist eine familienpolitisch begründete Transferleistung und Bestandteil des Familienleistungsausgleichs.

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Selbständigkeit (beruflich)

Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.

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Sperrzeit (Sozialrecht)

Unter Sperrzeit versteht man im deutschen Sozialrecht den Zeitraum, für den nach SGB III der Anspruch auf das Arbeitslosengeld wegen versicherungswidrigen Verhaltens ruht.

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Leitet hier um:

Arbeitssuchend, Arbeitsuchend.

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