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Arbeitsplatzschutzgesetz

Index Arbeitsplatzschutzgesetz

Das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt als Schutzgesetz das Benachteiligungsverbot für Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte, Handelsvertreter, Beamte und Richter in Zusammenhang mit der Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung (jetzt Reservistendienstleistung).

28 Beziehungen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsrecht (Deutschland), Arbeitsverhältnis, Beamtenrecht (Deutschland), Beamter (Deutschland), Befristetes Arbeitsverhältnis, Betriebsbedingte Kündigung, Beweislast, Bundesgesetz (Deutschland), Deutschland, Diskriminierungsverbot, Eignungsübung, Eignungsübungsgesetz, Einberufung, Handelsvertreter, Heimarbeit, Kündigung, Kündigungsschutz, Lex-specialis-Grundsatz, Reserve (Militärwesen), Richter (Deutschland), Schuldverhältnis, Schutzgesetz, Wehrdienst, Wehrrecht (Deutschland), Zustellung (Deutschland), Zwischenmeister.

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitsrecht (Deutschland)

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht) regelt.

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Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.

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Beamtenrecht (Deutschland)

Das Beamtenrecht in Deutschland regelt das Sonderrechtsverhältnis der Beamten.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Befristetes Arbeitsverhältnis

In Deutschland ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Gegensatz zur Dauerbeschäftigung die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll.

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Betriebsbedingte Kündigung

In Deutschland liegt eine betriebsbedingte Kündigung vor, wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis deshalb kündigt, weil er den Arbeitnehmer wegen betrieblicher Erfordernisse in dem Betrieb nicht weiterbeschäftigen kann.

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Beweislast

Der Begriff Beweislast beschreibt, wer in einem Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht das Risiko der Nichterweislichkeit einer Tatsache (non liquet) trägt.

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Diskriminierungsverbot

Das Diskriminierungsverbot, auch Benachteiligungsverbot, untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale oder Tatsachen ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt.

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Eignungsübung

Zu einer Eignungsübung der Bundeswehr kann in Deutschland einberufen werden, wer als Quereinsteiger die für einen höheren Dienstgrad erforderliche militärische Eignung durch Lebens- und Berufserfahrung außerhalb der Bundeswehr erworben hat.

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Eignungsübungsgesetz

Das Eignungsübungsgesetz (EÜG) trifft für Teilnehmer einer Eignungsübung der Bundeswehr vergleichbare Regelungen wie das Arbeitsplatzschutzgesetz für Personen, die zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen werden.

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Einberufung

Unter Einberufung versteht man das Einziehen von Wehrpflichtigen zum Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz bzw.

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Handelsvertreter

Der Handelsvertreter ist gemäß Abs.

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Heimarbeit

Zwei Mädchen binden Kunstblumen in Heimarbeit, New York (1924). Homeoffice mit Katze Heimarbeit ist eine dezentrale Arbeitsorganisation, bei der eine Arbeitskraft ihre Arbeitsstätte selbst wählt (meist die Wohnung), der Unternehmer die Arbeits- und Produktionsmittel zur Verfügung stellt, die Arbeitskraft im Auftrag des Unternehmers bestimmte Arbeitsaufgaben wahrnimmt und die Arbeitsergebnisse dem Unternehmer überlässt.

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Kündigung

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Kündigungsschutz

Unter Kündigungsschutz versteht man gesetzliche Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen.

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Lex-specialis-Grundsatz

Der Lex-specialis-Grundsatz (hergeleitet aus: lex specialis derogat legi generali) besagt, dass ein spezielles Gesetz (lex specialis) dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht und damit Anwendungsvorrang hat.

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Reserve (Militärwesen)

5. Kompanie des 1. Ostpreußische Grenadierregiment Nr. 1 „Kronprinz“ mit den üblichen Utensilien: Reservistenpfeife, Reservistenstock, Reservistenkrüge und Reservistenflaschen. Als Reserve bezeichnet man im Militärwesen im Allgemeinen alle organisatorischen, materiellen, infrastrukturellen und personellen Maßnahmen, die einen Aufwuchs des Militärs ermöglichen.

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Richter (Deutschland)

Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Schutzgesetz

Schutzgesetz ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Rechtsnorm, die – neben dem Schutz der Allgemeinheit – dazu dienen soll, die einzelne natürliche Person oder Personenkreise gegen die schuldhafte Verletzung eines Rechtsguts zu schützen.

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Wehrdienst

Der Wehrdienst, Militärdienst oder, insbesondere auf den Kriegsfall bezogen, Kriegsdienst genannt, ist die Ausübung des Dienstes in den Streitkräften eines Staates.

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Wehrrecht (Deutschland)

Das Wehrrecht ist in Deutschland ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts.

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Zustellung (Deutschland)

Unter Zustellung, auch förmliche Zustellung, versteht man im deutschen Recht den Vorgang, durch den einem bestimmten Empfänger in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ein Schriftstück übermittelt oder ihm Gelegenheit gegeben wird, von ihm Kenntnis zu nehmen.

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Zwischenmeister

Als Zwischenmeister wird jemand bezeichnet, der die ihm übertragene Arbeit an Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende weitergibt bzw.

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Leitet hier um:

ArbPlSchG, Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst.

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