21 Beziehungen: Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsförderungsgesetz, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitik, Beschäftigungsstand, Beschäftigungsverhältnis, Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Geringfügige Beschäftigung, Legislaturperiode, Magisches Viereck, Mindestlohn, Soziale Inklusion, Sozialgesetzbuch (Deutschland), Sozialhilfe, Sozialversicherung, Zweites Buch Sozialgesetzbuch.
Arbeitnehmerüberlassung
Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Entleiher „Merkblatt für Leiharbeitnehmer“ der Bundesanstalt für Arbeit, das ein Verleiher gemäß dem Arbeitnehmer­überlassungs­gesetz (AÜG) von 1972 beim Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Leiharbeiter diesem aushändigen musste. Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ; auch Leiharbeit, Synonyme: Zeitarbeit, Mitarbeiterüberlassung, Personalleasing und Temporärarbeit) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden.
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Arbeitsförderungsgesetz
Das deutsche Arbeitsförderungsgesetz (AFG) – mit vollem Titel „Gesetz über die Leistungen und Aufgaben zur Beschäftigungssicherung und zur Förderung des Wirtschaftswachstums“ – löste 1969 das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aus dem Jahr 1927 ab und war bis zum 31. Dezember 1997 Grundlage des Arbeitsförderungsrechts.
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Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II war in Deutschland von 1.
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Arbeitslosenhilfe
Als Arbeitslosenhilfe wurde in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2004 eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung für Arbeitssuchende bezeichnet.
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Arbeitslosenversicherung
Eine Arbeitslosenversicherung (AV, in der Schweiz ALV) ist eine der Sozialversicherungen, die das vorrangige Ziel hat, arbeitssuchenden Personen während ihrer Arbeitssuche das Einkommen zu sichern.
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Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt ist ein Markt, an dem die Nachfrage nach Arbeitskräften mit dem Angebot von Arbeitskräften zusammentrifft.
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Arbeitsmarktpolitik
Arbeitsmarktpolitik ist ein Teilbereich der Arbeitspolitik und umfasst alle Maßnahmen der öffentlichen Hand, die eine regulierende Funktion auf das Zusammenspiel von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage in einer Volkswirtschaft haben.
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Beschäftigungsstand
Der Beschäftigungsstand sagt in der Volkswirtschaftslehre aus, ob Unterbeschäftigung, Vollbeschäftigung oder Überbeschäftigung besteht.
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Beschäftigungsverhältnis
Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses bezeichnet in Deutschland allgemein eine berufliche Tätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts.
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Bundesagentur für Arbeit
Das Verwaltungszentrum der BA in Nürnberg – Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA oder Agentur für Arbeit; ehemals Bundesanstalt für Arbeit; umgangssprachlich auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) mit Sitz in Nürnberg erbringt als Bundesagentur Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung, und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz BMAS) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.
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Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt seit dem 1.
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Geringfügige Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung ist.
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Legislaturperiode
Die Legislaturperiode (vom), Wahlperiode oder Gesetzgebungsperiode ist die Amtsperiode einer gesetzgebenden Volksvertretung (Parlament).
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Magisches Viereck
Magisches Viereck der Wirtschaftspolitik Das Magische Viereck ist in der Volkswirtschaftslehre ein System von vier wirtschaftspolitischen Staatszielen, die gleichzeitig und im selben Umfang erfüllt werden sollen.
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Mindestlohn
Mindestlohn weltweit in US$/h (Stand: Februar 2023) Unter dem Mindestlohn versteht man in der Wirtschaft ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das als Mindestpreis gilt und nicht unterschritten werden darf.
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Soziale Inklusion
Veranschaulichung verschiedener Konzepte des Zusammenlebens Die Forderung nach sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen.
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Sozialgesetzbuch (Deutschland)
alternativtext.
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Sozialhilfe
Sozialhilfe ist eine gesetzlich geregelte bedarfsorientierte Sozialleistung für hilfebedürftige Personen (auch: Mindestsicherung).
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Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden.
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Zweites Buch Sozialgesetzbuch
Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland.
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Leitet hier um:
Arbeitsförderung, Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung.