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Anknüpfungsmoment

Index Anknüpfungsmoment

Das internationale Privatrecht bestimmt das für einen Streitfall anwendbare Recht dadurch, dass es für einzelne Rechtsbereiche (Anknüpfungsgegenstände) die jeweils maßgebenden Anknüpfungsmomente festlegt.

47 Beziehungen: Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, Abstraktionsprinzip, Anspruch (Recht), Arbeitsvertrag (Deutschland), Betreuung (Recht), Christian von Bar, Deutsche Staatsangehörigkeit, Dingliches Recht, Ehefähigkeitszeugnis (Deutschland), Eherecht (Deutschland), Erbrecht, Europäischer Gerichtshof, Europäisches Schuldvertragsübereinkommen, Fahrnis, Güterrecht, Geschäftsfähigkeit, Gesellschaft (Gesellschaftsrecht), Gesetzentwurf, Gewöhnlicher Aufenthalt, Grundstück, Handelsregister, Integration (Soziologie), Internationales Privatrecht, Jan Kropholler, Kindschaftsrechtsreformgesetz, Kulturelle Identität, Lebenspartnerschaftsgesetz, Leistungsort, Namensrecht, Personalstatut, Pflegschaft, Rechtsfähigkeit, Rechtshilfe, Sachenrecht, Scheidung, Schuldrecht, Sorgerecht (international), Spanier-Beschluss, Staatsbürgerschaft, Standesbeamter, Todeserklärung, Trennungsprinzip (Zivilrecht), Unterhalt, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Volkszugehörigkeit, Vormundschaft, Wohnsitz.

Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Parteien keiner der beiden Verträge Die Genfer Flüchtlingskonvention (Abkürzung GFK; eigentlich Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge) ist das zentrale Rechtsdokument des internationalen Flüchtlingsrechts.

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Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (beispielsweise ein Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (beispielsweise die Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrages) rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Arbeitsvertrag (Deutschland)

Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.

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Betreuung (Recht)

Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter (gesetzlicher) Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.

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Christian von Bar

Christian von Bar Christian von Bar (* 5. Mai 1952 in Hannover) ist ein deutscher Jurist und Universitätsprofessor.

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Deutsche Staatsangehörigkeit

Artikel 16 des Grundgesetzes – eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob-Kaiser-Haus des Bundestages in Berlin Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland.

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Dingliches Recht

Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte einer Person zur unmittelbaren Herrschaft (dominium) über eine Sache, die gegenüber jedermann wirken.

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Ehefähigkeitszeugnis (Deutschland)

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach deutschem Recht eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw.

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Eherecht (Deutschland)

Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten.

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Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz.

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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU).

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Europäisches Schuldvertragsübereinkommen

Das Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19. Juni 1980, auch Europäisches Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ) genannt, ist ein Staatsvertrag, der in Deutschland umgesetzt wurde durch die ff.

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Fahrnis

Fahrnis (auch Fahrhabe) bezeichnet bewegliche Sachen (Mobilien), im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien).

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Güterrecht

Das Güterrecht regelt in Ehen und anderen staatlich registrierten Lebensgemeinschaften (in Deutschland Lebenspartnerschaften) die Frage, ob Vermögensgegenstände den Ehe- bzw.

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Geschäftsfähigkeit

In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit natürlicher Personen, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. einen Vertrag) wirksam zu binden.

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Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)

Eine Gesellschaft (societas) ist im Sinne des Gesellschaftsrechtes in Deutschland eine auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

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Gesetzentwurf

Ein Gesetzentwurf oder Gesetzesentwurf ist der vollständig ausformulierte Gesetzestext (Entwurf), der den gesetzgebenden Körperschaften zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird.

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Gewöhnlicher Aufenthalt

Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person ist ein Rechtsbegriff, der ein tatsächliches Verhältnis beschreibt.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Handelsregister

Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt.

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Integration (Soziologie)

Der Begriff Integration ist vom lateinischen integratio (Erneuerung) abgeleitet und bedeutet in der Soziologie die Ausbildung.

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Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht (Abkürzung: IPR) beschäftigt sich mit der Frage, welche nationale Rechtsordnung auf einen rechtlichen Sachverhalt anzuwenden ist, der Bezüge zu den Rechtsordnungen mehrerer Staaten aufweist.

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Jan Kropholler

Jan Kropholler (* 23. August 1938 in Dresden; † 16. Januar 2009 in Hamburg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Kindschaftsrechtsreformgesetz

Das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts, kurz Kindschaftsrechtsreformgesetz, schaffte zum 1. Juli 1998 den Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern ab.

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Kulturelle Identität

Unter kultureller Identität versteht man das Zugehörigkeitsgefühl eines Individuums oder einer sozialen Gruppe zu einem bestimmten kulturellen Kollektiv.

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Lebenspartnerschaftsgesetz

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).

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Leistungsort

Als Leistungsort bezeichnet man im deutschen Zivilrecht den Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung vorzunehmen hat, die er kraft schuldrechtlicher Verpflichtung erbringen muss.

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Namensrecht

Unter Namensrecht wird sowohl die Gesamtheit der Vorschriften verstanden, die regeln, welchen Namen eine Person zu führen berechtigt ist, und welche die Voraussetzungen einer bürgerlichen oder öffentlich-rechtlichen Namensänderung festlegen (Recht auf einen Namen) als auch das Recht einer (natürlichen oder juristischen) Person, den eigenen Namen zu führen und andere vom unbefugten Gebrauch dieses Namens auszuschließen (Recht aus einem Namen).

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Personalstatut

Das Personalstatut ist Recht, das sich auf persönliche Verhältnisse einer natürlichen oder juristischen Person bezieht.

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Pflegschaft

Die Pflegschaft ist ein Rechtsinstrument des deutschen Zivilrechts, geschaffen, um bei konkretem Bedarf einer oder mehrerer natürlicher Personen einen gesetzlichen Vertreter zu bestellen, der für den oder die Betroffenen handeln kann, wenn diese selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen, beziehungsweise ein bereits vorhandener gesetzlicher Vertreter (z. B. wegen eines Insichgeschäftes) von der Vertretung ausgeschlossen ist.

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Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

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Rechtshilfe

Rechtshilfe ist der juristische Begriff für die Vornahme einer einzelnen, bestimmten richterlichen Handlung durch ein anderes Gericht als das Gericht, das grundsätzlich mit der Rechtssache befasst ist, zum Beispiel die Vernehmung eines auswärts wohnenden Zeugen durch einen Richter, in dessen Gerichtsbezirk der Zeuge wohnt.

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Sachenrecht

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden.

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Scheidung

Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe.

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Schuldrecht

Schuldrecht bezeichnet.

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Sorgerecht (international)

Sorgerecht bezeichnet im Rechtswesen, insbesondere im Familienrecht, das Recht eines Elternteils, seine biologischen oder rechtlichen Kinder im eigenen Haushalt zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen.

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Spanier-Beschluss

Der Spanier-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4.

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Staatsbürgerschaft

Eine Staatsbürgerschaft baut auf der Staatsangehörigkeit auf und kennzeichnet Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört.

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Standesbeamter

Standesbeamte sind Sachbearbeiter im Standesamt mit notarähnlichen Aufgaben (und einer herausgehobenen Stellung).

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Todeserklärung

Die Todeserklärung ist ein richterlicher Beschluss eines Amtsgerichts, wonach ein Mensch vor der Rechtsordnung als verstorben anzusehen ist.

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Trennungsprinzip (Zivilrecht)

Trennungsprinzip im Zivilrecht Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft verschiedener europäischer Rechtsordnungen, auch des deutschen BGB.

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Unterhalt

Der Rechtsbegriff Unterhalt (historisch Sustentation) bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern.

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Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Deutsche Abschrift des Vertrags Gründungsmitglieder der EWG Musei Capitolini, in dem die Römischen Verträge unterzeichnet wurden (Foto 2004) Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, kurz EGV oder EG) hieß ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag).

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Volkszugehörigkeit

Volkszugehörigkeit bedeutet allgemein die Zugehörigkeit eines Menschen zu einem Volk oder Ethnie beziehungsweise zu einer Nationalität oder einer bestimmten Volksgruppe durch Merkmale wie Muttersprache, Abstammung, kulturelle Prägung (Volkstum) sowie das subjektive Bekenntnis zu ihr.

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Vormundschaft

Vormundschaft (von) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.

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Wohnsitz

Wohnsitz bezeichnet.

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