11 Beziehungen: Annexion, Auswärtiges Amt, Englische Sprache, Französische Sprache, Haarlemmermeer, Okkupation, Ratifikation, Staatsgebiet, Völkerrecht, Völkerrechtlicher Vertrag, Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge.
Annexion
Eine Annexion oder Annektierung (von; selten auch als Annektion bezeichnet) ist die erzwungene (und einseitige) endgültige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit.
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Auswärtiges Amt
Annalena Baerbock, Bundesministerin des Auswärtigen (2021) Das Auswärtige Amt (AA, vereinzelt auch Außenamt oder Bundesministerium des Auswärtigen genannt) ist eines der Ministerien der Bundesrepublik Deutschland und als solches eine oberste Bundesbehörde.
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Englische Sprache
Die englische Sprache (Eigenbezeichnung: IPA) ist eine ursprünglich in England beheimatete germanische Sprache, die zum westgermanischen Zweig gehört.
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Französische Sprache
Französisch (Eigenbezeichnung: IPA, IPA) gehört zu der romanischen Gruppe des italischen Zweigs der indogermanischen Sprachen.
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Haarlemmermeer
Haarlemmermeer ist eine Gemeinde in der niederländischen Provinz Nordholland mit Einwohnern (Stand) und war vor der Trockenlegung der Name einer riesigen Wasserfläche.
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Okkupation
Bei einer Okkupation oder Besetzung (je nach Kontext auch Besatzung; von) wird in einem bevölkerten Gebiet die vorhandene Gebietshoheit durch einen externen Machthaber auf dessen Initiative durch die seinige ersetzt.
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Ratifikation
Die Ratifikation oder Ratifizierung (Substantivierung von ratifizieren; von, „berechnet, gültig, rechtskräftig“, und facere, „machen, tun“) ist ein juristischer Fachbegriff, der die völkerrechtlich verbindliche Erklärung der Bestätigung eines zuvor abgeschlossenen, d. h.
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Staatsgebiet
Das Staatsgebiet oder Staatsterritorium (ugs. manchmal auch nur schlicht als Land bezeichnet) ist neben dem Staatsvolk und der Staatsgewalt eines der drei Elemente eines Staates im völkerrechtlichen Sinne.
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Völkerrecht
Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung.
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Völkerrechtlicher Vertrag
Ein völkerrechtlicher Vertrag (auch: völkerrechtliches oder internationales Abkommen oder Übereinkommen) ist eine „ausdrückliche oder konkludente Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten, durch welche völkerrechtliche Rechte und Pflichten begründet werden“.
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Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge
Vertragsstaaten (dunkelgrün: ratifiziert; hellgrün: nur unterzeichnet) Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV) vom 23.
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