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Abwerbung

Index Abwerbung

Der Begriff Abwerbung bezeichnet allgemein das Bemühen, Arbeitnehmer oder Kunden eines anderen Unternehmens für das eigene zu gewinnen.

13 Beziehungen: Arbeitnehmer, Arbeitsrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Google Ads, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Herrschende Meinung, Kündigung (Deutschland), Kunde, Lauterkeitsrecht, Personalvermittlung, Vertragsstrafe.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Betriebs- und Geschäftsgeheimnis

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind ein Rechtsbegriff im deutschen Wettbewerbsrecht, der alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge umfasst, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung das Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat.

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist im deutschen Recht die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

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Google Ads

Google Ads (vormals AdWords; Abkürzung Englisch „adverts“, Anzeigen, Werbungen) ist ein Werbesystem des US-amerikanischen Unternehmens Google LLC.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Herrschende Meinung

Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.

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Kündigung (Deutschland)

Die Kündigung ist im deutschen Recht der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Kunde

Ein Kunde ist allgemein in der Wirtschaft und speziell im Marketing eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation (Wirtschaftssubjekt), das als Nachfrager ein Geschäft mit einer Gegenpartei abschließt.

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Lauterkeitsrecht

Das Lauterkeitsrecht ist im deutschen Recht ein Teil des Wettbewerbsrechts.

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Personalvermittlung

Die Personalvermittlung beschreibt einen Teilbereich der Personalberatung und meint die Dienstleistung, geeignetes Personal an Unternehmen und potentielle Arbeitgeber zu vermitteln.

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Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe genannt) bezeichnet im Vertragsrecht eine der anderen Vertragspartei verbindlich zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der versprechende Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt.

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AusgehendeEingehende
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