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Bilanzierungsfähigkeit

Index Bilanzierungsfähigkeit

Unter der Bilanzierungsfähigkeit versteht man im Bilanzrecht die Fähigkeit von Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten, auf der Aktiv- oder Passivseite in die Bilanz als Bilanzposition aufgenommen (fachsprachlich angesetzt) werden zu können.

55 Beziehungen: Abstraktion, Aktiva, Aktivierung (Rechnungswesen), Anlagenbuchhaltung, Anlagevermögen, Aufwand, Betriebsvermögen, Bewertungswahlrecht, Bilanz, Bilanzierungsgebot, Bilanzierungshilfe, Bilanzklarheit, Bilanzkontinuität, Bilanzrecht (Deutschland), Bilanzwahrheit, Disagio, Eigenkapital, Eigentum, Fachsprache, Geringwertiges Wirtschaftsgut, Geschäfts- oder Firmenwert, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Handelsgesetzbuch, Handelsrecht (Deutschland), Immaterieller Vermögensgegenstand, Institut der Wirtschaftsprüfer, Jahresabschluss, Kaufmann (HGB), Kunde, Latente Steuern, Maßgeblichkeitsprinzip, Marke (Recht), Nutzungsrecht, Passiva, Personengesellschaft, Preisgefahr, Publizitätsgesetz, Publizitätspflicht, Rücklage, Rückstellung, Rechnungsabgrenzung, Schulden, Schwebendes Geschäft, Sonderposten (Finanzwesen), Steuerbilanz, Steuerrecht, Unternehmensgründung, Verbindlichkeit, Verlagsrecht, Vermögen (Recht), ..., Vermögen (Wirtschaft), Vermögensgegenstand, Versicherungsvertrag, Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Wirtschaftsgut (Steuerlehre). Erweitern Sie Index (5 mehr) »

Abstraktion

Das Wort Abstraktion (‚abgezogen‘, Partizip Perfekt Passiv von abs-trahere ‚abziehen‘, ‚entfernen‘, ‚trennen‘) bezeichnet meist den induktiven Denkprozess des erforderlichen Weglassens von Einzelheiten und des Überführens auf etwas Allgemeineres oder Einfacheres.

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Aktiva

Unter Aktiva (Singular Aktivum, von) versteht man die Summe des einem Unternehmen zur Verfügung stehenden Vermögens, das auf der linken Seite einer Bilanz zu finden ist.

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Aktivierung (Rechnungswesen)

Unter Aktivierung versteht man die Aufnahme eines Vermögensgegenstandes (HGB-Terminologie) bzw.

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Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung (AnBuHa) ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).

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Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen gehört im Rechnungswesen der auf der Aktivseite einer Bilanz ausgewiesene Teil der Vermögensgegenstände, die am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb eines Unternehmens dauernd zu dienen.

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Aufwand

Aufwand ist in der Wirtschaft allgemein der materielle oder ideelle Einsatz, den ein Wirtschaftssubjekt erbringen muss, um eine Leistung zu erstellen oder eine Gegenleistung zu erhalten.

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Betriebsvermögen

Betriebsvermögen ist im deutschen Steuerrecht der Wert aller aktiven Vermögensgegenstände eines Betriebs abzüglich der Werte aller Schulden.

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Bewertungswahlrecht

Unter Bewertungswahlrecht versteht man im Rechnungswesen das dem bilanzierenden Unternehmen kraft Gesetzes eingeräumte Recht, zwischen zwei oder mehreren Werten wählen zu dürfen.

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Bilanz

Die Balkenwaage als Vorbild der Bilanz: Beide Seiten tragen den gleichen Betrag Konsum-Teigwarenfabrik Riesa'' mit Aktiva (links) und Passiva (rechts), Jahresbilanz 1916 Bilanz (aus lateinisch de und de) ist ein in vielen Fachgebieten vorkommender Begriff, worunter allgemein eine nach bestimmten Kriterien gegliederte, summarische und sich ausgleichende Gegenüberstellung von Wertkategorien verstanden wird.

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Bilanzierungsgebot

Unter Bilanzierungsgebot versteht man im Bilanzrecht ein gesetzliches Gebot für bilanzierende Unternehmen, bestimmte Bilanzpositionen in die Bilanz aufnehmen zu müssen.

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Bilanzierungshilfe

Als Bilanzierungshilfe wurde im deutschen Rechnungswesen eine Bilanzposition bezeichnet, welche zwar nicht die Bilanzierungsgrundsätze erfüllte, aber dennoch durch das Gesetz eine Bilanzierung gestattet wurde.

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Bilanzklarheit

Bilanzklarheit ist im Rechnungswesen ein auf den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung beruhender Bilanzierungsgrundsatz, wonach der Jahresabschluss bestimmten formalen (äußerlichen) Gliederungs- und Gestaltungsprinzipien zu entsprechen hat und sich in einem optisch einwandfreien, übersichtlichen und unmissverständlichen Bilanzbild ausdrücken soll.

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Bilanzkontinuität

Bilanzkontinuität ist im Rechnungswesen ein auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beruhender Bilanzierungsgrundsatz, wonach mehrere zeitlich aufeinander folgende Jahresabschlüsse eines Unternehmens sowohl die gleichen Gliederungen aufweisen müssen (formelle Bilanzkontinuität) als auch möglichst gleichen Bewertungsprinzipien zu folgen haben (materielle Bilanzkontinuität).

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Bilanzrecht (Deutschland)

Unter Bilanzrecht versteht man alle Rechtsnormen und Rechtsprechung, die sich mit Fragen des Rechnungswesens, der Buchführung und Bilanzierung in Unternehmen befassen.

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Bilanzwahrheit

Bilanzwahrheit ist im Rechnungswesen ein auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beruhender Bilanzierungsgrundsatz, der auf die materielle (inhaltliche) Richtigkeit, Vollständigkeit und Willkürfreiheit eines Jahresabschlusses abzielt.

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Disagio

Disagio (IPA: oder Damnum, Abgeld) ist im Finanzwesen ein Abschlag vom Nennwert, der bei einer Kreditgewährung oder der Emission eines Wertpapiers vereinbart werden kann oder der Betrag, um den der Kurs einer Banknote oder einer Münze unter deren Nennwert liegt.

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Eigenkapital

Eigenkapital ist in den Wirtschaftswissenschaften derjenige Teil des Kapitals (Passiva) von Wirtschaftssubjekten, der sich bilanziell als positive Differenz aus Vermögen und Schulden zeigt, so dass das Eigenkapital dem Reinvermögen entspricht.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Fachsprache

Eine Fachsprache, auch Technolekt, ist die für ein bestimmtes Fachgebiet oder für eine bestimmte Branche geltende Sprache.

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Geringwertiges Wirtschaftsgut

Ein Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist im Einkommensteuerrecht Deutschlands gemäß Abs. 2 EStG ein selbständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Gegenstand des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu 800 €.

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Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert („Goodwill“) ist im Rechnungswesen die Bezeichnung für einen immateriellen Vermögensposten im Unternehmen, der durch entgeltlichen Erwerb von anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen entsteht (derivativer Geschäfts- oder Firmenwert) oder als selbst geschaffener Firmenwert eine Höherbewertung des eigenen Unternehmens darstellt (originärer Geschäfts- oder Firmenwert).

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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind teils geschriebene, teils auch ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Wirtschaftspraxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden und dem Institut der Wirtschaftsprüfer zusammensetzen.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Handelsrecht (Deutschland)

Handelsrecht ist ein spezielles Privatrecht, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen für Kaufleute umfasst.

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Immaterieller Vermögensgegenstand

Ein immaterieller Vermögensgegenstand ist im Rechnungswesen ein nicht-physischer Vermögensgegenstand, der bei der Bilanzierung in der Bilanz auf deren Aktivseite erfasst werden kann.

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Institut der Wirtschaftsprüfer

Logo Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) mit Sitz in Düsseldorf ist ein eingetragener Verein, der die Arbeit der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fördert und unterstützt, Aus- und Fortbildung anbietet sowie die Interessen des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer vertritt.

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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist in der Betriebswirtschaftslehre und speziell im Rechnungswesen der Abschluss der Buchführung für ein bestimmtes Geschäftsjahr, das am Bilanzstichtag endet.

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Kaufmann (HGB)

Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist nach Abs. 1 HGB, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

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Kunde

Ein Kunde ist allgemein in der Wirtschaft und speziell im Marketing eine Person, ein Unternehmen oder eine Organisation (Wirtschaftssubjekt), das als Nachfrager ein Geschäft mit einer Gegenpartei abschließt.

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Latente Steuern

Latente Steuern (latent von, „verborgen“) sind verborgene Steuerlasten oder Steuervorteile, die sich aufgrund von Unterschieden im Ansatz oder in der Bewertung von Vermögensgegenständen oder Schulden zwischen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz ergeben haben und die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, das heißt in der Zukunft zu Unterschieden zwischen steuerlichen und handelsbilanziellen Gewinnen führen.

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Maßgeblichkeitsprinzip

Als Maßgeblichkeitsprinzip wird in der Bilanzierung ein Grundsatz bezeichnet, nach dem die bei der Aufstellung der Handelsbilanz angewandten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GOB) auch bei der Aufstellung der Steuerbilanz zu berücksichtigen sind.

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Marke (Recht)

Fiktive Wort-Bild-Marke(Das kleine „SM“-Symbol rechts oben lässt erkennen, dass es sich um eine Dienstleistungsmarke (''Service Mark'') handelt, die zur Eintragung in einem Markenregister angloamerikanischer Prägung angemeldet ist.) Als Marke (veraltet auch Warenzeichen) wird ein rechtlich geschütztes Zeichen bezeichnet, das dazu dient, Waren, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren, Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

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Nutzungsrecht

Unter einem Nutzungsrecht versteht man das Recht eines Rechtssubjekts aus einem Vertrag, fremde Sachen oder Rechte zu nutzen.

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Passiva

Unter Passiva (Singular Passivum, von) versteht man die Summe des einem Unternehmen zur Verfügung gestellten Kapitals, das auf der rechten Seite einer Bilanz zu finden ist.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Preisgefahr

Die Preisgefahr (seltener Vergütungs-Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 19. Auflage 2007, Gefahrtragung. oder GegenleistungsgefahrDirk Looschelders: Schuldrecht. Allgemeiner Teil, 5. Auflage 2007, Rn. 724 – 728.) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht.

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Publizitätsgesetz

Das Publizitätsgesetz regelt in Deutschland die Publizitätspflicht von Unternehmen, die nicht schon als Kapitalgesellschaften zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet sind.

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Publizitätspflicht

Die Publizitätspflicht oder Offenlegungspflicht ist die gesetzliche Pflicht von bestimmten Unternehmen, insbesondere rechnungslegungsbezogene Informationen zu veröffentlichen.

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Rücklage

Rücklagen sind bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen im Rechnungswesen Bestandteile des Eigenkapitals, die weder als gezeichnetes Kapital, Gewinnvortrag noch als Jahresüberschuss ausgewiesen und entweder auf gesonderten Rücklagenkonten bilanziert werden (offene Rücklagen) oder im Jahresabschluss nicht erkennbar sind (stille Rücklagen).

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Rückstellung

Rückstellungen sind im Rechnungswesen Verbindlichkeiten (Schulden), die in ihrem Bestehen oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden.

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Rechnungsabgrenzung

Als Rechnungsabgrenzung wird in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen eine Bilanzierung bezeichnet, bei der Aufwand und Ertrag demjenigen Geschäftsjahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich zugehören, unabhängig davon, ob der Zahlungsvorgang in einem anderen Geschäftsjahr stattgefunden hat oder stattfinden wird.

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Schulden

Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten, die gegenüber Dritten als Gläubiger zu zahlen (Rückzahlungsverpflichtungen).

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Schwebendes Geschäft

Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff schwebendes Geschäft wird nach herrschender Meinung ein Vertragsverhältnis bezeichnet, das auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch gerichtet ist, jedoch beide Vertragspartner mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung noch nicht begonnen oder einer oder beide Vertragspartner ihre wesentlichen Vertragspflichten noch nicht voll erfüllt haben.

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Sonderposten (Finanzwesen)

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil (Sopo) war bis zum Jahr 2009 eine besondere Art von Rücklagen, die auf der Passivseite der (Handels-)Bilanz gesondert von den anderen Rücklagen ausgewiesen werden durfte.

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Steuerbilanz

Eine Steuerbilanz ist eine Aufstellung über das Betriebsvermögen unter Beachtung steuerlicher Grundsätze (speziell des Einkommensteuergesetzes (EStG)).

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Steuerrecht

Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft.

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Unternehmensgründung

Unter einer Unternehmensgründung wird die Gründung bzw.

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Verbindlichkeit

Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.

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Verlagsrecht

Das Verlagsrecht im Sinne des deutschen § 8 Verlagsgesetzes (VerlG) ist das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (das heißt Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu verbreiten.

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Vermögen (Recht)

Das Vermögen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Recht alle geldwerten Rechte eines Rechtssubjekts umfasst.

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Vermögen (Wirtschaft)

In den Wirtschaftswissenschaften ist Vermögen der in Geld ausgedrückte Wert aller materiellen und immateriellen Güter, die im Eigentum einer Wirtschaftseinheit stehen.

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Vermögensgegenstand

Der Vermögensgegenstand ist ein Rechtsbegriff des Handelsrechts, mit dem alle materiellen und immateriellen bilanzierungsfähigen Sachen und Rechte bezeichnet werden.

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Versicherungsvertrag

Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines versicherten Risikos des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt.

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Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist ein Grundsatz des Bilanz-, Handels- und Steuerrechts, wonach bilanzielle Sachverhalte im Zweifel nach dem wirtschaftlichen Ergebnis und weniger nach ihrer Form zu beurteilen sind.

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Wirtschaftsgut (Steuerlehre)

In der Steuerlehre bezeichnet der Rechtsbegriff Wirtschaftsgut die Bewertungsobjekte, die das Betriebsvermögen bilden.

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Leitet hier um:

Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit, Bilanzierungsverbot, Bilanzierungswahlrecht, Konkrete Bilanzierungsfähigkeit.

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