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Absolutheitsprinzip

Index Absolutheitsprinzip

Absolutheitsprinzip ist im Sachenrecht ein Grundsatz, wonach dingliche Rechte als absolute Rechte sich gegen jedermann (absolut) richten, von jedermann zu beachten sind und daher gegen jedermann schützen.

28 Beziehungen: Absolutes Recht, Abstraktionsprinzip, Bürgerliches Gesetzbuch, Deliktsrecht (Deutschland), Dinglicher Anspruch, Dingliches Recht (Deutschland), Eigentum, Fritz Baur, Gläubiger, Hans Hermann Seiler, Harm Peter Westermann, Harry Westermann, Karl-Heinz Gursky, Kaufpreis, Leistung (Recht), Persönlichkeitsrecht (Deutschland), Publizitätsprinzip, Rechtshängigkeit, Rechtssicherheit, Rolf Stürner, Sachenrecht, Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Deutschland), Schadensersatz, Schuldner, Schuldrecht (Deutschland), Schuldverhältnis, Typenzwang, Urheberrecht.

Absolutes Recht

Absolute Rechte verschaffen dem Berechtigten ein ausschließliches, rechtlich geschütztes Herrschaftsrecht über eine bestimmte Rechtsposition, die von jedermann zu respektieren ist.

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Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (beispielsweise ein Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (beispielsweise die Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrages) rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Deliktsrecht (Deutschland)

Das deutsche Deliktsrecht, auch als Recht der unerlaubten Handlungen bezeichnet, ist in den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

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Dinglicher Anspruch

In der Rechtswissenschaft bezeichnen die dinglichen Ansprüche nach allgemeiner Auffassung Ansprüche, die sich aus einem dinglichen Recht ergeben und dessen Verwirklichung dienen.

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Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Fritz Baur

Fritz Baur (* 6. Juli 1911 in Dillingen an der Donau; † 2. Mai 1992 in Tübingen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und ordentlicher Professor an der Eberhard Karls Universität Tübingen.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Hans Hermann Seiler

Hans Hermann Seiler (* 24. Dezember 1929 in Münster; † 16. Juni 2019) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Hamburg.

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Harm Peter Westermann

Harm Peter Westermann (* 8. Januar 1938 in Göttingen) ist ein deutscher Jurist und emeritierter Professor an der Universität Tübingen.

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Harry Westermann

Harry Westermann (* 6. April 1909 in Grimersum/Ostfriesland; † 31. Mai 1986 in Chilliwack/British Columbia/Kanada) war ein deutscher Jurist.

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Karl-Heinz Gursky

Karl-Heinz Gursky (* 26. Februar 1943 in Duisburg; † 12. Juni 2021) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Osnabrück.

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Kaufpreis

Ein Kaufpreis ist der Preis, der bei einem Kaufvertrag vom Käufer an den Verkäufer als Gegenleistung für den Kaufgegenstand in Geld zu entrichten ist.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Persönlichkeitsrecht (Deutschland)

Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das dem Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich dient.

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Publizitätsprinzip

Das Publizitätsprinzip ist im Sachenrecht ein gesetzlich nicht kodifizierter Grundsatz, wonach die dingliche Rechtslage jederzeit und nach außen für jedermann erkennbar sein muss.

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Rechtshängigkeit

Die Rechtshängigkeit oder auch Litispendenz bezeichnet im Prozessrecht einen bestimmten prozessualen Zustand eines Rechtsverhältnisses.

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Rechtssicherheit

Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips.

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Rolf Stürner

Rolf Stürner (* 11. April 1943 in Stuttgart) ist ein deutscher Jurist und emeritierter Professor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

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Sachenrecht

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden.

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Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz (Deutschland)

Der Bestimmtheitsgrundsatz im Sachenrecht verlangt, dass dingliche Rechte nur an einem bestimmten, einzelnen Rechtsobjekt bestehen können.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Typenzwang

Unter einem Typenzwang versteht man in der deutschen Rechtswissenschaft den Umstand, dass ein Rechtsanwender im Sachenrecht nur aus einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Katalog von Handlungsformen und Gestaltungen auswählen und keine neuen vereinbaren oder annehmen darf (numerus clausus).

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Urheberrecht

Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.

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