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Revisionsgrund

Index Revisionsgrund

Als Revisionsgrund wird im Verfahrensrecht derjenige Fehler in der Anwendung des materiellen oder des prozessualen Rechts bezeichnet, auf dessen Vorliegen sich das von einer Partei eingelegte Rechtsmittel der Revision stützt.

12 Beziehungen: Ablehnungsgesuch, Ausschluss vom Richteramt, Öffentlichkeit, Rechtmäßigkeit, Revision (Recht), Staatsanwaltschaft, Strafprozessordnung (Deutschland), Strafprozessrecht, Verfahrensrüge, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessrecht, Zuständigkeit.

Ablehnungsgesuch

Ein Ablehnungsgesuch, auch Befangenheitsantrag genannt, ist ein Antrag, durch welchen ein an einem (Gerichts-)Verfahren Beteiligter die Besorgnis geltend machen kann, ein anderer Prozessbeteiligter (Richter, Sachverständiger) sei befangen.

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Ausschluss vom Richteramt

Ein Ausschluss vom Richteramt liegt vor, wenn ein Richter kraft Gesetzes in einer bestimmten Angelegenheit nicht tätig werden darf.

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Öffentlichkeit

Öffentlichkeit ist der Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Menschen zusammenkommen, um Probleme zu besprechen, die in politischen Prozessen gelöst werden sollen.

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Rechtmäßigkeit

Rechtmäßigkeit ist die Übereinstimmung eines Rechtsaktes mit geltendem Recht.

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Revision (Recht)

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.

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Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft Eine Staatsanwaltschaft (Kürzel StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist.

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Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

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Strafprozessrecht

Das Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht ist formalrechtlicher Natur und normiert mit der Strafprozessordnung die Verfahrensregeln für Strafprozesse.

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Verfahrensrüge

Unter einer Verfahrensrüge wird im deutschen Strafprozess eine Rüge der Revision verstanden, die das Verfahren, mit dem das Gericht zum Urteil gelangt ist, rügt.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.

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Zuständigkeit

Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw.

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Leitet hier um:

Absolute Revisionsgründe, Absoluter Revisionsgrund, Relative Revisionsgründe, Relativer Revisionsgrund.

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