57 Beziehungen: Ablieferung, Abnahmeverpflichtung, Architektenvertrag, Auftraggeber, Auftragnehmer, Übergabe (Sachenrecht), Bauabnahme, Bauaufsichtsbehörde, Bauvertrag (Deutschland), Bauzeit, Bürgerliches Gesetzbuch, Begehung (Bauwesen), Besitz, Bewehrung, Beweislast, Beweislastumkehr, Bundesgerichtshof, Eid, Erklärung, Erneuerbare Energien, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Fälligkeit, Frist, Gefahrübergang, Gefahrenmeldeanlage, Gegenleistung, Gericht, Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Grüneberg (Gesetzeskommentar), Grubengas, Installationsattest, Kaufpreis, Kaufvertrag, Kaufvertrag (Deutschland), Leistung (Recht), Mangel (Recht), Oberlandesgericht München, Otto Palandt, Realakt, Rechtsbegriff, Rechtsfolge, Rechtshandlung, Schlüssiges Handeln, Site Acceptance Test, Stromnetz, Unternehmer, Verfahrensrecht, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Verjährung (Deutschland), ..., Vermögensauskunft, Versicherung an Eides statt, Vertragspartei, Vertragsstrafe, VOB/B, Werksabnahme, Werkvertrag (Deutschland). Erweitern Sie Index (7 mehr) »
Ablieferung
Ablieferung liegt im Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht vor, wenn der Kaufgegenstand oder das Werk vom Verkäufer in Erfüllungsabsicht in den Machtbereich des Käufers gebracht wird.
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Abnahmeverpflichtung
Eine Abnahmeverpflichtung ist in der Wirtschaft die von einer Vertragspartei übernommene Verpflichtung zur Abnahme von Lieferungen oder Leistungen.
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Architektenvertrag
Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherren und dem Architekten, in dem detailliert der Umfang der Leistungserbringung durch den Planer festgehalten wird.
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Auftraggeber
Auftraggeber ist ein Wirtschaftssubjekt, das dem anderen Vertragspartner einen Auftrag für die Besorgung eines Geschäfts überträgt.
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Auftragnehmer
Auftragnehmer ist ein Wirtschaftssubjekt, das im Rahmen eines Auftrags für den Auftraggeber die Besorgung eines Geschäfts übernimmt.
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Übergabe (Sachenrecht)
Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.
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Bauabnahme
Die Bauabnahme ist die in den einzelnen deutschen Landesbauordnungen geregelte Schlussabnahme eines genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
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Bauaufsichtsbehörde
Die Bauaufsichtsbehörden (BAB) sind in Deutschland Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechtes.
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Bauvertrag (Deutschland)
Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag zwischen Auftraggeber (Besteller) und Auftragnehmer (Unternehmer) über Herstellung, Wiederherstellung, Abriss oder Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon.
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Bauzeit
Als Bauzeit wird im Bauwesen der Zeitraum des Bauprozesses zwischen dem Beginn der Bauausführung eines Bauvorhabens bis zur Bauabnahme verstanden.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Begehung (Bauwesen)
Im Bauwesen ist eine Begehung eine Begutachtung der Baustelle meist durch den Bauherren, bzw.
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Besitz
Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.
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Bewehrung
Bewehrung eines Brückenpfeilers der Talbrücke Brünn Bewehrung oder Armierung bezeichnet die Verstärkung von Betonbauteilen zur Erhöhung der Tragfähigkeit.
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Beweislast
Der Begriff Beweislast beschreibt, wer in einem Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht das Risiko der Nichterweislichkeit einer Tatsache (non liquet) trägt.
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Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, dass grundsätzlich jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm trägt.
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Bundesgerichtshof
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
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Eid
abruf.
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Erklärung
Eine Erklärung ist eine kommunikative Handlung mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen.
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Erneuerbare Energien
Entwicklung der Stromerzeugung aus modernen erneuerbaren Energien, 2021 Beispiele der Nutzung erneuerbarer Energieträger: Biogas, Photovoltaik und Windenergie Weltweiter Primärenergieverbrauch nach Energie-trägern (Fossile, Erneuerbare und Kernkraft) in TWh Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch (2015) Als erneuerbare Energien (EE) oder regenerative Energien, auch alternative Energien, werden Energiequellen bezeichnet, die im menschlichen Zeithorizont für nachhaltige Energieversorgung praktisch unerschöpflich zur Verfügung stehenVolker Quaschning: Regenerative Energiesysteme.
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Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen.
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Fälligkeit
Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.
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Frist
Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.
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Gefahrübergang
Gefahrübergang ist ein zivilrechtlicher Rechtsbegriff, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht.
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Gefahrenmeldeanlage
Unter dem Begriff Gefahrenmeldeanlage (GMA) werden alle Alarmanlagen zusammengefasst, die in der Lage sind, Gefahren selbständig zu erkennen oder Nutzereingaben zu Gefahren zu verarbeiten und mittels Fernmeldetechnik zu melden.
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Gegenleistung
Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist.
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Gericht
Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).
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Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher (Abkürzung: GV; in Österreich auch: Exekutor; in der Schweiz: Betreibungsbeamter) ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist.
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Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
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Grüneberg (Gesetzeskommentar)
Der Grüneberg (bis zur 80. Auflage 2021 Palandt) ist ein Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen, benannt nach dem Richter am Bundesgerichtshof Christian Grüneberg.
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Grubengas
Grubengas ist eine Gasmischung, die in der Erdgeschichte durch Inkohlung entstanden ist und beim modernen Abbau von Steinkohle freigesetzt wird.
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Installationsattest
Installationsattest nennt man in Deutschland und Österreich einen von Errichterfirmen von Gefahrenmeldeanlagen ausgefüllten Vordruck.
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Kaufpreis
Ein Kaufpreis ist der Preis, der bei einem Kaufvertrag vom Käufer an den Verkäufer als Gegenleistung für den Kaufgegenstand in Geld zu entrichten ist.
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Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern.
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Kaufvertrag (Deutschland)
Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.
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Leistung (Recht)
Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.
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Mangel (Recht)
Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.
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Oberlandesgericht München
Gerichtsgebäude in der Prielmayerstraße 5 Gerichtsgebäude in der Schleißheimer Straße 139 Bezirk des OLG München Das Oberlandesgericht München ist neben dem Oberlandesgericht Nürnberg und dem Oberlandesgericht Bamberg eines von drei bayerischen Oberlandesgerichten.
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Otto Palandt
Urkunde des Reichsjustizprüfungsamts mit Palandts Unterschrift, Berlin, 12. April 1937 Otto Palandt (* 1. Mai 1877 in Stade; † 3. Dezember 1951 in Hamburg) war ein deutscher Richter und von 1934 bis 1943 Präsident des Reichsjustizprüfungsamts.
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Realakt
Unter Realakt versteht man in der Rechtswissenschaft eine rein faktisch wirkende Rechtshandlung.
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Rechtsbegriff
Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.
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Rechtsfolge
Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.
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Rechtshandlung
Rechtshandlung ist in der Rechtswissenschaft ein rechtlich erhebliches Handeln, Dulden oder Unterlassen, bei dem die hieran von der Rechtsordnung geknüpften Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Handelnden eintreten.
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Schlüssiges Handeln
Konkludentes Handeln (‚einen Schluss ziehen‘), auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte Willenserklärung schließen lässt, ohne dass diese Erklärung in der Handlung ausdrücklich erfolgt ist.
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Site Acceptance Test
Der Site Acceptance Test, kurz SAT, ist die Abnahme einer Maschine oder Anlage an ihrem Aufstellort direkt beim Kunden.
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Stromnetz
Der umgangssprachliche Begriff Stromnetz bezeichnet in der elektrischen Energietechnik ein Netzwerk zur Übertragung (Übertragungsnetz) und Verteilung (Verteilnetz) elektrischer Energie.
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Unternehmer
Unternehmer ist, wer als natürliche oder juristische Person allein oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt.
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Verfahrensrecht
Verfahrensrecht oder formelles Recht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.
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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Buchdeckel der VOB 2002 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erarbeitetes und fortgeschriebenes dreiteiliges Regelwerk für die Vergabe von Bauaufträgen samt Vertragsbedingungen.
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Verjährung (Deutschland)
Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.
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Vermögensauskunft
Die Vermögensauskunft des Schuldners ist im Rahmen einer vom Gläubiger gegen den Schuldner durchgeführten Zwangsvollstreckung gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben und dient dazu, dem Gläubiger Kenntnis der dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände zu verschaffen, um in diese erfolgreich vollstrecken zu können.
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Versicherung an Eides statt
Die heute weithin als eidesstattliche Versicherung (kurz „E. V.“ oder „EV“) bekannte Versicherung an Eides statt ist.
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Vertragspartei
Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.
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Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Konventionsstrafe genannt) bezeichnet im Vertragsrecht eine der anderen Vertragspartei verbindlich zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der versprechende Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt.
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VOB/B
Die VOB/B, vollständiger Titel VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, ist ein traditionsreiches, durch Auftraggeber- und Auftragnehmerverbände gemeinsam entwickeltes und laufend fortgeschriebenes Klauselwerk, das zur Verwendung als Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge in Deutschland konzipiert ist.
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Werksabnahme
Die Werksabnahme ist die Abnahme eines Produktes noch beim Hersteller (engl. Factory Acceptance Test – FAT).
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Werkvertrag (Deutschland)
Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.
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