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Abhilfe

Index Abhilfe

Abhilfe (veraltet: Remedur) schafft eine natürliche oder juristische Person, wenn sie sich von Belastungen, Mängeln oder Nachteilen befreit oder befreien lässt.

46 Beziehungen: Anfechtungsklage, Aufwendungsersatz, Bürgerliches Gesetzbuch, Begründung, Behörde, Belastung (Psychologie), Beschwerde (deutsches Recht), Betroffener, Dauerschuldverhältnis, Dritter, Eigeninitiative, Ernst Führich, Gerhard Köbler, Juristische Person, Kündigung, Mangel (Qualität), Mangel (Recht), Mietvertrag (Deutschland), Nacherfüllung, Nachteilsausgleich, Natürliche Person, Pauschalreise, Pflichtverletzung, Rücknahme (Verwaltungsrecht), Rechtsaufsicht, Rechtsbegriff, Rechtsgebiet, Rechtspfleger, Reisender, Reiserecht, Reiseveranstalter, Reisevertrag, Richter, Selbsthilfe (Recht), Statthaftigkeit, Vertrag, Vertragspartei, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsgericht (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahren, Vorverfahren, Wichtiger Grund, Widerruf (Verwaltungsakt), Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessrecht (Deutschland).

Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.

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Aufwendungsersatz

Aufwendungsersatz ist der durch verschiedene Rechtsansprüche gesicherte Ersatz von Aufwendungen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Begründung

Als Begründung oder Rechtfertigung (engl.: justification) wird in der Philosophie die Darlegung von Gründen für eine These verstanden.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Belastung (Psychologie)

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Beschwerde (deutsches Recht)

Die Beschwerde (lat. gravamen, zu gravis „schwer“) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.

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Betroffener

Betroffener ist eine Person, die von einer Maßnahme, Sache oder einem Recht Dritter beeinträchtigt ist.

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Dauerschuldverhältnis

Das Dauerschuldverhältnis ist in der Rechtswissenschaft ein Schuldverhältnis, das auf wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen und Gegenleistungen gerichtet ist und nur einmal in einem Vertrag vereinbart werden muss.

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Dritter

Dritter ist die Nummer Drei einer Serie oder eine von drei oder mehr Personen.

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Eigeninitiative

Eigeninitiative ist ein Mittel zur eigenen Ergreifung der Initiative zu einer Handlung.

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Ernst Führich

Ernst Führich (* 16. Juli 1948 in Leipheim) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Gerhard Köbler

Gerhard Köbler (* 20. April 1939 in Fürth) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Professor für deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht sowie Rechtslinguist.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kündigung

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Mangel (Qualität)

Der Qualitätsmangel ist in der Wirtschaft die negative Abweichung der Produktqualität oder Dienstleistungsqualität vom marktüblichen Standard.

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Mangel (Recht)

Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Nacherfüllung

Unter Nacherfüllung versteht man im deutschen Schuldrecht das dem Käufer beim Kaufvertrag und dem Besteller beim Werkvertrag eingeräumte Gewährleistungsrecht, das ihm einen Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung einräumt, sofern der Leistungsgegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufweist.

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Nachteilsausgleich

Unter Nachteilsausgleich versteht man im deutschen Sozialrecht „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“ (SGB IX).

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Pauschalreise

Reisebestätigung durch TUI (1978) Die Pauschalreise ist im Reiserecht eine Reise, für die zwischen dem Reisebuchenden – meist dem Reisenden selbst – und dem Reiseveranstalter ein Vertrag über mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zustande kommt.

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Pflichtverletzung

Unter einer Pflichtverletzung versteht man im deutschen Schuldrecht ein Verhalten, wenn ein Schuldner anders handelt als es ihm durch das Schuldverhältnis vorgeschrieben ist und er dadurch eine Rechtspflicht verletzt.

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Rücknahme (Verwaltungsrecht)

Die Rücknahme kennzeichnet nach deutschem Verwaltungsverfahrensrecht die Aufhebung eines bereits bei Erlass rechtswidrigen Verwaltungsaktes, der beispielsweise durch Täuschung oder Bestechung erwirkt worden war.

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Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsicht ist im staatlichen Organisationsrecht eine Weisungsbefugnis und die Befugnis einer hierarchisch übergeordneten Behörde, Staatsaufsicht durch Überprüfung der Rechtmäßigkeit ausüben zu dürfen.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsgebiet

Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.

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Rechtspfleger

Rechtspfleger sind in Deutschland und Österreich Beamte des gehobenen Dienstes, die nach den jeweiligen Rechtsordnungen vielfältige Aufgaben bei den Gerichten sowie in Deutschland auch bei den Staatsanwaltschaften wahrnehmen.

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Reisender

Ein Reisender oder Handlungsreisender ist innerhalb des Vertriebs eines Unternehmens und in der Betriebswirtschaftslehre die Bezeichnung für einen sozialversicherungspflichtig angestellten Handlungsgehilfen im Außendienst.

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Reiserecht

Das Reiserecht ist ein Rechtsgebiet, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen umfasst, die sich mit den Rechten und Pflichten von Reisenden, Personenbeförderungsunternehmen, Hotels und Reiseveranstaltern befassen.

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Reiseveranstalter

Als Reiseveranstalter gilt, wer Reisenden mindestens eine Leistung zur Durchführung einer Reise erbringt.

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Reisevertrag

Der Reisevertrag ist ein Vertrag im Schuldrecht, der den Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden bestimmte Reiseleistungen zu erbringen und ihm hierfür als Gegenleistung des Reisenden den Anspruch auf den Reisepreis zuspricht.

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Richter

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.

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Selbsthilfe (Recht)

Selbsthilfe ist die Durchsetzung oder Sicherung des (vermeintlichen) Rechts „auf eigene Faust“.

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Statthaftigkeit

Statthaftigkeit ist ein Rechtsbegriff aus dem Verfahrensrecht, der bedeutet, dass die Einlegung eines bestimmten Rechtsbehelfs gegen eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung oder Maßnahme zu dem beabsichtigten Rechtsschutzziel führen kann.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertragspartei

Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsgericht (Deutschland)

Gebäude des VG Leipzig in der ''Villa Thorer'' Das Verwaltungsgericht (Abkürzung VG) ist in Deutschland in der Regel das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Verwaltungsverfahren

Die gesetzliche Definition des Verwaltungsverfahrens findet sich im deutschen Recht in VwVfG.

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Vorverfahren

Ein Vorverfahren ist.

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Wichtiger Grund

Wichtiger Grund ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein ähnliches Recht wie z. B. ein Rücktrittsrecht gewährt, wenn der betroffenen Partei die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.

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Widerruf (Verwaltungsakt)

Der Widerruf ist eine der im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht vorgesehenen Möglichkeiten, mit denen eine Behörde einen fehlerhaften Verwaltungsakt korrigieren kann.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zivilprozessrecht (Deutschland)

Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben.

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Leitet hier um:

Abhilfebescheid, Abhilfeverfahren, Abhilfeverlangen, Remedur.

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