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Abdingbares Recht

Index Abdingbares Recht

Abdingbar sind solche gesetzlichen (einschließlich tarifvertraglichen) Regelungen, von denen durch Normunterworfene abgewichen werden kann, etwa durch Änderung oder vollständigen Ausschluss.

27 Beziehungen: AGB-Gesetz, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland), Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsrecht, Auslegung (Recht), Öffentliches Recht, Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz, Gute Sitten, Hein Kötz, Helmut Rüßmann (Rechtswissenschaftler), Juristische Schulung, Konsens, Liberalismus, Lorenz Kähler, Mietvertrag (Deutschland), Privatautonomie, Schuldrecht (Deutschland), Schuldrechtsmodernisierung, Unabdingbarkeit, Universität des Saarlandes, Verbraucher, Verbraucherschutz, Vertragsfreiheit, Vertragsgestaltung, Werner Flume.

AGB-Gesetz

Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) war ein deutsches Gesetz zur Inhaltskontrolle von vorformulierten Vertragsbedingungen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt: AGB) sind alle für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertragsbedingungen, die vom Verwender aufgrund einseitigen Verlangens gegenüber dem Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden, im Einzelnen also nicht ausgehandelt sind (Abs. 1 BGB).

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Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

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Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Gute Sitten

Gute Sitten ist der positive moralische Wert der Sitte.

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Hein Kötz

Hein Kötz (* 14. November 1935 in Schneidemühl) ist ein deutscher Jurist, ehemaliger Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht (MPI-PRIV), ehemaliger Richter, früherer Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und Gründungspräsident der Bucerius Law School.

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Helmut Rüßmann (Rechtswissenschaftler)

Helmut Rüßmann (* 23. Januar 1943 in Dortmund) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Juristische Schulung

Die Juristische Schulung (JuS) ist eine Fachzeitschrift, die seit 1961 monatlich im Verlag C. H. Beck erscheint.

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Konsens

Der Konsens bedeutet die übereinstimmende Meinung von Personen zu einer bestimmten Frage ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.

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Liberalismus

Märzrevolution: zentrales Ereignis des deutschen Liberalismus Der Liberalismus (liberalis „die Freiheit betreffend, freiheitlich“) ist eine Grundposition der politischen Philosophie und eine historische und aktuelle Bewegung, die eine freiheitliche politische, ökonomische und soziale Ordnung anstrebt.

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Lorenz Kähler

Lorenz Kähler (* 1973 in Pößneck) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Bremen.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Privatautonomie

Privatautonomie ist das Recht, seine privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung zu gestalten.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schuldrechtsmodernisierung

Unter Schuldrechtsmodernisierung versteht man in Deutschland die im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.

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Unabdingbarkeit

Mit Unabdingbarkeit, auch unabdingbarem oder zwingendem Recht (lat. ius cogens), bezeichnet man eine Regelung in einem Gesetz, von der nicht durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden kann.

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Universität des Saarlandes

Die Universität des Saarlandes (lateinische Bezeichnung Universitas Saraviensis, kurz: Saar-Uni oder UdS) ist mit etwa 17.000 Studierenden und etwa 4600 Mitarbeitenden die größte Hochschule des Saarlandes.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

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Verbraucherschutz

Verbraucherschutz, österreichisch und schweizerisch Konsumentenschutz, bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher beziehungsweise Konsumenten von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen.

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Vertragsfreiheit

Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

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Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung (oder Vertragsjurisprudenz) ist eine Kautelarpraxis, die der Umsetzung der Sachziele eines Rechtssubjekts dient und einen Lebenssachverhalt durch Vertrag absichern, herbeiführen, verändern oder verhindern soll.

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Werner Flume

Das Grab von Werner Flume und seiner Ehefrau Helga geborene Endriss auf dem Zentralfriedhof Bad Godesberg in Bonn Werner Flume (* 12. September 1908 in Kamen; † 28. Januar 2009 in Bonn) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Steuerrecht und Rechtsgeschichte.

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Leitet hier um:

Abdingbar, Abdingbarkeit, Disponibles Recht, Dispositives Recht, Dispositivität, Dispositivrecht, Ius dispositivum.

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