10 Beziehungen: Allgemeine Ortskrankenkasse, AOK Berlin-Brandenburg, Berlin, Brandenburg, Gesetzliche Krankenversicherung, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Potsdam, Zusatzbeitrag.
Allgemeine Ortskrankenkasse
AOK-Logo ab Oktober 2021 Unter dem Namen Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) bestehen derzeit in Deutschland elf rechtlich selbständige Krankenkassen.
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AOK Berlin-Brandenburg
Die AOK Berlin-Brandenburg, kurz AOK BB, war als Allgemeine Ortskrankenkasse eine Kranken- und Pflegekasse für die Länder Berlin und Brandenburg.
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Berlin
Berlin ist die Hauptstadt und ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
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Brandenburg
Brandenburg (amtlich Land Brandenburg, Abkürzung BB) ist ein Land im Nordosten der Bundesrepublik Deutschland.
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Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Form der Krankenversicherung in Deutschland.
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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.
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Mecklenburg-Vorpommern
Schlössern, Burgen und Gutshäusern im Land. Mecklenburg-Vorpommern, (Abkürzung MV) ist ein Land im Nordosten Deutschlands im Zentrum des südlichen Ostseeraumes.
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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Ursula Nonnemacher (2016) Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) ist das Gesundheits- und Sozialministerium des Landes Brandenburg mit Sitz in Potsdam und eines seiner neun Ministerien.
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Potsdam
Die Stadtlandschaft von Potsdam Potsdam ist die Hauptstadt des Landes Brandenburg und mit knapp 190.000 Einwohnern auch dessen bevölkerungsreichste Stadt.
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Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag (ZB, SGB V 2015) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt.
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