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Da mihi factum, dabo tibi ius

Index Da mihi factum, dabo tibi ius

Da mihi factum, dabo tibi ius (auch: da mihi facta, dabo tibi ius) ist eine römische Rechtsregel.

26 Beziehungen: Anwaltshaftung, Auslegung (Recht), Beweis (Recht), Deutschland, Dispositionsmaxime, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Gericht, Gerichtsorganisation in Deutschland, Gewohnheitsrecht, Hausordnung, Höchstrichterliche Rechtsprechung, In dubio pro reo, Latein im Recht, Naturpartei, Oberlandesgericht Hamm, Römisches Recht, Rechtsgespräch, Rechtswissenschaft, Richter, Schriftsatz (Recht), Strafanzeige, Strafprozessordnung (Deutschland), Subsumtion (Recht), Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland), Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessrecht (Deutschland).

Anwaltshaftung

Die Anwaltshaftung bezeichnet die Haftung des Anwalts gegenüber der eigenen Mandantschaft, seltener auch gegenüber Dritten.

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Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Beweis (Recht)

Ein Beweis ist das (positive) Ergebnis eines auf die Feststellung von Tatsachen gerichteten Beweisverfahrens.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Dispositionsmaxime

Die Dispositionsmaxime (auch: Verfügungsgrundsatz) ist der bedeutendste Verfahrensgrundsatz (Prozessmaxime) im Zivilprozess.

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Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gerichtsorganisation in Deutschland

Gerichtsorganisation in Deutschland (Makroebene) Die Gerichtsorganisation in Deutschland ist Teil des Staatsorganisationsrechts und betrifft die Gerichte im Bund und in den Ländern.

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Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren.

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Hausordnung

Johann-Jobst Wagenerschen Stiftung Die Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die für die Benutzung jedweder Gebäude erlassen werden kann.

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Höchstrichterliche Rechtsprechung

Höchstrichterliche Rechtsprechung ist die Gesamtheit rechtskräftiger Entscheidungen der Obersten Instanzen, in Deutschland also Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs.

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In dubio pro reo

Der Grundsatz In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“), kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.

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Latein im Recht

Traditionell drückt man Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen aus.

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Naturpartei

Als Naturpartei bezeichnet man in der Rechtswissenschaft und in der Rechtspflege eine Partei in einem gerichtlichen Verfahren, die nicht juristisch gebildet und auch nicht rechtsanwaltlich oder anderweitig vertreten ist.

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Oberlandesgericht Hamm

Gerichtsgebäude an der Heßlerstraße 2004 nach Abschluss des Umbaus Das Oberlandesgericht Hamm ist eines der drei Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen und mit seinen 48 Zivilsenaten, elf Senaten für Familiensachen, fünf Strafsenaten und derzeit (Stand: 30. September 2023) 988 Mitarbeitern – davon 251 Richter – das größte in Deutschland.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rechtsgespräch

Als Rechtsgespräch bezeichnet man den im Rahmen eines Gerichtsverfahrens unternommenen Versuch des Gerichts und der Beteiligten, eine Verständigung zwischen den Parteien herbeizuführen.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Richter

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.

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Schriftsatz (Recht)

Ein Schriftsatz ist eine schriftliche Erklärung eines Verfahrensbeteiligten gegenüber dem Gericht oder der Verwaltung im Verwaltungsverfahren.

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Strafanzeige

KAN-Nr. und Aktendeckel Eine Strafanzeige (in der Schweiz: Verzeigung; in Österreich auch Sachverhaltsdarstellung) ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden oder ein Amtsgericht, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte.

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Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

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Subsumtion (Recht)

Die Subsumtion (von lat. sub, unter, und sumere, nehmen, Partizip II sumptum, gelegentlich Subsumption geschrieben) ist der Vorgang, bei dem man einen Begriff unter einen anderen ordnet.

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Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Handelns der öffentlichen Verwaltung dient.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zivilprozessrecht (Deutschland)

Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben.

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Leitet hier um:

Da mihi facta, dabo tibi ius, Da mihi facta, dabo tibi jus, Da mihi factum, dabo tibi jus, Iura noverit curia, Iura novit curia, Jura noverit curia, Jura novit curia, Testis non est iudicare.

AusgehendeEingehende
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