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Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und Öffentliche Verwaltung

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und Öffentliche Verwaltung

Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art vs. Öffentliche Verwaltung

Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art ist im deutschen Verwaltungsprozessrecht in der Regel der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die öffentliche Verwaltung, auch Administrative genannt, ist nach Otto Mayer die Tätigkeit des Staates oder eines anderen Trägers öffentlicher Verwaltung, die weder Gesetzgebung (Legislative) oder Rechtsprechung (Judikative) ist, noch politische Regierungstätigkeiten (Gubernative) ausübt.

Ähnlichkeiten zwischen Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und Öffentliche Verwaltung

Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und Öffentliche Verwaltung haben 6 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Modifizierte Subjektstheorie, Satzung (öffentliches Recht), Verordnung, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsgericht (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung.

Modifizierte Subjektstheorie

Die modifizierte Subjektstheorie, früher unter dem Begriff Sonderrechtstheorie gebräuchlich, ist eine juristische Lehrmeinung.

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Satzung (öffentliches Recht)

Als öffentlich-rechtliche Satzung bezeichnet man in Deutschland Rechtsnormen, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts für ihren Bereich erlassen werden.

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Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsgericht (Deutschland)

Gebäude des VG Leipzig in der ''Villa Thorer'' Das Verwaltungsgericht (Abkürzung VG) ist in Deutschland in der Regel das erstinstanzliche Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und Öffentliche Verwaltung

Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art verfügt über 25 Beziehungen, während Öffentliche Verwaltung hat 206. Als sie gemeinsam 6 haben, ist der Jaccard Index 2.60% = 6 / (25 + 206).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und Öffentliche Verwaltung. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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