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Pandektenwissenschaft und Rezeption des römischen Rechts

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Pandektenwissenschaft und Rezeption des römischen Rechts

Pandektenwissenschaft vs. Rezeption des römischen Rechts

Die Pandektenwissenschaft (oder Pandektistik) ist eine Gruppenbezeichnung für die Arbeiten der romanistischen deutschen Zivilrechtswissenschaftler des 19. Die Rezeption des römischen Rechts (Übernahme der Rechtsregeln und Arbeitsmethoden des römischen Rechts) bezeichnet einen kulturgeschichtlichen Vorgang, der gemeinhin als wissenschaftliche Durchdringung der kontinentaleuropäischen Gewohnheits- und Partikularrechte durch das römisch-kanonische Recht verstanden wird.

Ähnlichkeiten zwischen Pandektenwissenschaft und Rezeption des römischen Rechts

Pandektenwissenschaft und Rezeption des römischen Rechts haben 30 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Abstraktion, Bürgerliches Gesetzbuch, Bernhard Windscheid, Corpus iuris civilis, Franz Wieacker, Friedrich Carl von Savigny, Gemeines Recht, Germanische Stammesrechte, Gewohnheitsrecht, Hans-Peter Haferkamp, Heiliges Römisches Reich, Jan Dirk Harke, Justinian I., Klassik (Jurisprudenz), Klaus Luig, Kodifikation, Mittelalter, Naturrecht, Pandekten, Partikularrecht, Paul Koschaker, Privatrecht, Römisches Recht, Rechtsdogmatik, Rechtsgeschichte, Rechtswissenschaft, Reichskammergericht, Spätantike, Tilman Repgen, Vernunftrecht.

Abstraktion

Das Wort Abstraktion (‚abgezogen‘, Partizip Perfekt Passiv von abs-trahere ‚abziehen‘, ‚entfernen‘, ‚trennen‘) bezeichnet meist den induktiven Denkprozess des erforderlichen Weglassens von Einzelheiten und des Überführens auf etwas Allgemeineres oder Einfacheres.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bernhard Windscheid

Bernhard Windscheid Bernhard Joseph Hubert Windscheid (* 26. Juni 1817 in Düsseldorf; † 26. Oktober 1892 in Leipzig) war ein deutscher Jurist, der großen Einfluss auf die deutsche Zivilrechtswissenschaft hatte.

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Corpus iuris civilis

Corpus iuris civilis, 1663 Das Corpus Iuris Civilis (C.I.C. oder, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici, auch CICiv, dt.: „Bestand des zivilen Rechts“) ist eine spätantike Gesetzessammlung des oströmischen Kaisers Justinian aus den Jahren 528 bis 534 n. Chr.

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Franz Wieacker

Das Grab von Franz Wieacker auf dem Privatfriedhof der Familie Zahn in Moers Franz Wieacker (* 5. August 1908 in Stargard, Pommern; † 17. Februar 1994 in Göttingen) war ein deutscher Privatrechtler und Rechtshistoriker.

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Friedrich Carl von Savigny

Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.

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Gemeines Recht

Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12.

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Germanische Stammesrechte

Unter dem (nicht zeitgenössischen) Sammelbegriff der germanischen Stammesrechte werden mehrere Rechtsaufzeichnungen zusammengefasst, die neben dem vornehmlich in Gallien und im rechtsrheinischen Raum geltenden fränkischen Recht, in verschiedenen germanischen Nachfolgereichen des Imperium Romanum von der Mitte des 5.

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Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren.

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Hans-Peter Haferkamp

Hans-Peter Haferkamp (* 26. Januar 1966 in Nürnberg) ist ein deutscher Rechtshistoriker und Hochschullehrer.

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Heiliges Römisches Reich

Dreißigjährigen Krieges. Im Original ist die Darstellung unterschrieben mit: ''Teutschlands fröhliches zuruffen / zu glückseliger Fortsetztung / der mit Gott / in regensburg angestellten allgemeinen Versammlung des H. Röm. Reiches obersten Haubtes und Gliedern'' Heiliges Römisches Reich (oder Sacrum Romanum Imperium), seit dem Ende des 15.

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Jan Dirk Harke

Jan Dirk Harke (* 1969 in Düsseldorf) ist ein deutscher Jurist und Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena.

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Justinian I.

Justinian I., Mosaikdetail aus der Kirche San Vitale in Ravenna. Justinian,,, in seinen Konsulardiptychen aus dem Jahre 521 als Flavius Petrus Sabbatius Iustinianus belegt (* um 482 in Tauresium; † 14. November 565 in Konstantinopel), war vom 1.

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Klassik (Jurisprudenz)

Klassik (auch klassisches Recht) bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine Epoche der römischen Jurisprudenz, die etwa vom Beginn des Prinzipats unter Augustus in der zweiten Hälfte des 1.

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Klaus Luig

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Klaus Luig (* 11. September 1935 in Krefeld; † 25. April 2022) war ein deutscher Rechtshistoriker und Zivilrechtswissenschaftler.

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Kodifikation

Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenstellung der Rechtssätze eines Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetzeswerk.

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Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

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Naturrecht

Naturrecht (aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; auch lateinisch ius naturale, natürliches Recht; seltener überpositives Recht) ist in der Rechtsphilosophie die Bezeichnung für ein universell gültiges Ordnungsprinzip, dessen Grundannahme die Idee bezeichnet, dass aus der Natur des Menschen die Normen des menschlichen Zusammenlebens zu begründen sind.

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Pandekten

Institutionen.

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Partikularrecht

Als Partikularrecht oder partielles Recht (iura particularia, im römischen Recht: ius proprium) wird das in einem bestimmten räumlich und sachlich beschränkten Bereich geltende (heimische) Recht (ius patriae) bezeichnet.

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Paul Koschaker

Paul Koschaker (* 19. April 1879 in Klagenfurt; † 1. Juni 1951 in Basel) war ein österreichischer Rechtshistoriker.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rechtsdogmatik

Die Rechtsdogmatik beschäftigt sich mit dem geltenden Recht (lex lata).

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Rechtsgeschichte

Die Rechtsgeschichte, ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl dem Kreis der Rechts- als auch dem der Geschichtswissenschaften zuzurechnen ist.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Reichskammergericht

Audienz am Reichskammergericht Wetzlar (Conspectus Audientiae Camerae imperialis), Kupferstich, Frankfurt/Main 1750, Städtische Sammlung Wetzlar Das Reichskammergericht war von seiner Gründung im Jahr 1495 unter dem deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. bis zu seiner Auflösung 1806 neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reichs.

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Spätantike

Justinian als ''triumphator omnium gentium''. Spätantike ist eine moderne Bezeichnung für das Zeitalter des Übergangs von der Antike zum Frühmittelalter im Mittelmeerraum und dem Vorderen Orient.

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Tilman Repgen

Tilman Repgen (* 26. März 1964 in Saarbrücken) ist ein deutscher Privatrechtler und Rechtshistoriker.

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Vernunftrecht

Vernunftrecht ist Recht, dessen Begründung aus der bloßen Vernunft hergeleitet wird.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Pandektenwissenschaft und Rezeption des römischen Rechts

Pandektenwissenschaft verfügt über 110 Beziehungen, während Rezeption des römischen Rechts hat 135. Als sie gemeinsam 30 haben, ist der Jaccard Index 12.24% = 30 / (110 + 135).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Pandektenwissenschaft und Rezeption des römischen Rechts. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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