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Anfechtung

Index Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

107 Beziehungen: Aktie, Anerkenntnis, Anfechtung, Anfechtungsgesetz, Anfechtungsklage, Anspruch (Recht), Arbeitsvertrag (Deutschland), Arglistige Täuschung, Auslobung, Ausschlussfrist, Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Übermittlungsirrtum, Börse, Börsenkurs, Bürgerliches Gesetzbuch, Bedingung (Recht), Beklagter, Bereicherungsrecht, Berufung (Recht), Beschluss (deutsches Recht), Beschwerde (deutsches Recht), Bundesgerichtshof, Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler), Ehe, Eigenschaftsirrtum, Eigenverwaltung, Einrede (prozessual), Einspruch, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Erbrecht (Deutschland), Erbschaft, Erfüllungsinteresse, Erfüllungsschaden, Erklärungsirrtum, Ex nunc, Ex tunc, Familienrecht (Deutschland), Forderung, Form (Recht), Frist, Gericht, Gesellschaftsvertrag, Gestaltungsgeschäft, Gestaltungsrecht, Gläubiger, Haftung (Recht), Handelsbrauch, Handelsgesetzbuch, Inhaltsirrtum, Insolvenzanfechtung, ..., Insolvenzordnung (Deutschland), Insolvenzrecht (Deutschland), Insolvenzverwalter, Jens Ekkenga, Jens Petersen (Jurist, 1969), Kalkulationsirrtum, Kaufvertrag (Deutschland), Kündigung, Latein, Lohnnebenkosten, Marktmissbrauchsrichtlinie, Materielles Recht, Münchener Kommentar, Mietvertrag (Deutschland), Mistrade, Nichterfüllung, Objektivität, Person, Privatrecht, Prozesshandlung, Rechenfehler, Rechtsbegriff, Rechtsbehelf, Rechtsfolge, Rechtsfolgeirrtum, Rechtsgeschäft, Rechtsmittel, Rechtsprechung, Rechtssicherheit, Reichsgericht, Revision (Recht), Sache (Recht), Schadenersatz, Schuldner, Solvenz, Stephan Lorenz, Subjektivität, Testament, Treu und Glauben, Unverzüglichkeit, Unwirksamkeit, Urlaubsgeld, Urteil (Recht), Vater, Venire contra factum proprium, Vergleich (Recht), Verjährung (Deutschland), Vertrauensinteresse, Vertrauensschaden, Verwaltungsakt (Deutschland), Von Amts wegen, Widerrechtliche Drohung, Widerspruch (Recht), Willenserklärung, Zeitpunkt, Zugang, Zwangsvollstreckungsrecht. Erweitern Sie Index (57 mehr) »

Aktie

Die Dillinger Hütte war 1809 eine der ersten deutschen Aktiengesellschaften, hier jedoch eine Aktie aus dem Jahre 1906 Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.

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Anerkenntnis

Änderung eines Schuldverhältnisses Das Anerkenntnis ist im Zivilrecht ein rechtserhebliches Handeln, durch das ein Schuldverhältnis bekräftigt und im Extremfall auch neugeschaffen wird (siehe Schuldanerkenntnis), oder im Zivilprozessrecht eine Prozesshandlung, mit welcher ein Beklagter im Gerichtsprozess den Anspruch des Klägers ganz oder als zum Teil bestehend anerkennt.

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Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

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Anfechtungsgesetz

Das deutsche Anfechtungsgesetz regelt seit 1879, unter welchen Voraussetzungen ein Gläubiger Rechtshandlungen seines Schuldners, die ihn benachteiligen, anfechten kann.

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Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Arbeitsvertrag (Deutschland)

Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.

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Arglistige Täuschung

Arglistige Täuschung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff des deutschen Zivil- und Verwaltungsrechts.

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Auslobung

Die Auslobung ist nach deutschem Zivilrecht ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Auslobende eine Belohnung für die Vornahme einer Handlung, insbesondere die Herbeiführung eines Erfolges, aussetzt (BGB).

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Ausschlussfrist

Als Ausschlussfrist (auch Verfallsfrist oder Präklusionsfrist genannt) wird im deutschen Privatrecht (Entsprechendes gilt für das Österreichische Zivilrecht, in der Schweiz werden die entsprechenden Fristen Verwirkungsfristen genannt) eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf Ansprüche, aber auch Rechte (auch Gestaltungsrechte) erlöschen bzw.

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Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Der öffentlich-rechtliche Vertrag (örV) stellt eine Handlungsform des deutschen öffentlichen Rechts dar.

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Übermittlungsirrtum

Ein Übermittlungsirrtum liegt im Privatrecht vor, wenn sich jemand für die Übermittlung seiner Willenserklärung eines Dritten bedient und auf dem Übermittlungsweg außerhalb der Sphäre des Erklärenden ein Irrtum entsteht.

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Börse

New York Stock Exchange Frankfurter Wertpapierbörse Eine Börse ist ein nach bestimmten Regeln organisierter Markt für standardisierte Handelsobjekte.

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Börsenkurs

Börsenkurs von Microsoft von September 2004 bis Februar 2005 Frankfurter Börse Der Börsenkurs (Rechtsbegriff: Börsenpreis) ist ein an einer Börse festgestellter Preis eines Handelsobjekts.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bedingung (Recht)

Bedingung ist im Recht die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.

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Beklagter

Beklagter ist eine an einem streitigen Gerichtsverfahren beteiligte Partei.

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Bereicherungsrecht

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.

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Berufung (Recht)

Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.

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Beschluss (deutsches Recht)

Der Beschluss ist eine Form der gerichtlichen Entscheidung, bei der in der Regel keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder die einzelne Verfahrensfragen betrifft und gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann.

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Beschwerde (deutsches Recht)

Die Beschwerde (lat. gravamen, zu gravis „schwer“) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

Dieter Medicus (* 9. Mai 1929 in Berlin-Steglitz; † 6. Juni 2015 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Ehe

Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).

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Eigenschaftsirrtum

Der Eigenschaftsirrtum ist ein ausnahmsweise beachtlicher Irrtum bei der Willensbildung.

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Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung ist laut den der deutschen Insolvenzordnung (InsO) die Möglichkeit eines Schuldners, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten und über sie zu verfügen.

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Einrede (prozessual)

Im deutschen Zivilprozessrecht ist eine Einrede jede Tatsachenbehauptung des Beklagten, mit der sich dieser verteidigt, ohne die klagebegründenden Behauptungen des Prozessgegners zu bestreiten.

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Einspruch

Der Einspruch ist.

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Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.

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Erbrecht (Deutschland)

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte für den Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).

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Erbschaft

Der Ausdruck Erbschaft oder Nachlass bezeichnet im deutschen Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergehen.

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Erfüllungsinteresse

Das Erfüllungsinteresse, auch positives Interesse, bezeichnet das Interesse des Gläubigers an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Schuldverhältnisses, auch um eine Vertragsverletzung zu verhindern.

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Erfüllungsschaden

Der Erfüllungsschaden, insbesondere in Österreich auch Nichterfüllungsschaden, bezeichnet in der Rechtswissenschaft den Schaden, der dadurch entsteht, dass ein Schuldverhältnis nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wird.

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Erklärungsirrtum

Der Erklärungsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem bei einer Willenserklärung, dadurch dass der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (Abs. 1 Alt. 2 BGB).

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Ex nunc

Ex nunc ist in der juristischen Terminologie die Bezeichnung für den Zeitpunkt der Wirkung ab Inkrafttreten einer Bestimmung oder Vereinbarung.

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Ex tunc

Ex tunc (lat. „von damals an“) bezeichnet in der juristischen Fachsprache die Wirkung ab einem bestimmten früheren Zeitpunkt und bedeutet „von Anfang an“.

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Familienrecht (Deutschland)

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen regelt.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Form (Recht)

Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.

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Frist

Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.

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Gestaltungsgeschäft

Gestaltungsgeschäfte sind im deutschen Zivilrecht einseitige Rechtsgeschäfte, durch die ein Rechtssubjekt ohne Mitwirkung anderer ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis ändert oder aufhebt und somit „gestaltend“ tätig wird.

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Gestaltungsrecht

Das Gestaltungsrecht ist ein relatives subjektives Recht, durch das einseitig ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis geändert oder aufgehoben werden kann.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

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Handelsbrauch

Ein Handelsbrauch (auch Usance, oder) liegt im Handel vor, wenn es sich um eine bei Handelsgeschäften der Kaufleute untereinander verpflichtende Regel handelt, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der Beteiligten zugrunde liegt.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Inhaltsirrtum

Der Inhaltsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem bei einer Willenserklärung, dadurch dass der Erklärende bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (Abs. 1 Alt.1 BGB).

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Insolvenzanfechtung

Als Insolvenzanfechtung bezeichnet man ein Instrument des Insolvenzrechts, das Bestandteil zahlreicher Rechtsordnungen ist.

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Insolvenzrecht (Deutschland)

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

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Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland und Österreich sowie im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt.

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Jens Ekkenga

Jens Ekkenga (* 28. März 1956 in Emden) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Justus-Liebig-Universität Gießen.

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Jens Petersen (Jurist, 1969)

Jens Petersen (* 30. Juni 1969 in Kalkar) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Kalkulationsirrtum

Der Kalkulationsirrtum ist ein Irrtum über Umstände, aufgrund derer der Erklärende eine Leistung falsch angibt, weil er sich verrechnet, vermessen oder verschätzt hat.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Kündigung

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten (oder Personalnebenkosten, Lohnzusatzkosten) sind in der Betriebswirtschaftslehre und im Personalwesen Personalkosten, die zusätzlich zu den Lohnkosten entstehen.

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Marktmissbrauchsrichtlinie

Die Marktmissbrauchsrichtlinie, Langname Richtlinie 2014/57/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.

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Materielles Recht

Als materielles Recht (auch sachliches Recht, substanzielles Recht) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt, Entstehung, Veränderung, Übertragung und das Erlöschen von Rechten regeln.

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Münchener Kommentar

Münchener Kommentar (bei Zitationen als MK, MüKo oder MünchKomm abgekürzt) ist der Titel folgender Gesetzeskommentare aus dem Münchener Verlag C. H. Beck.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Mistrade

Unter dem Anglizismus Mistrade wird im Finanzwesen ein fehlerhaftes Geschäft mit Wertpapieren im börslichen und außerbörslichen Wertpapierhandel verstanden.

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Nichterfüllung

Nichterfüllung ist in der Rechtsprechung die fehlende Erfüllung einer Leistungspflicht.

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Objektivität

Objektivität (von, dem Partizip Perfekt Passiv von obicere: das Entgegengeworfene, der Vorwurf oder der Gegenwurf) bezeichnet die Unabhängigkeit der Beurteilung oder Beschreibung einer Sache, eines Ereignisses oder eines Sachverhalts vom Beobachter beziehungsweise vom Subjekt.

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Person

Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Ausdruck und Erscheinungsbild eines Menschen.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Prozesshandlung

Prozesshandlung (auch Verfahrenshandlung) wird nicht einheitlich definiert.

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Rechenfehler

Rechenfehler sind in der Mathematik oder im Alltag Fehler beim Rechnen, die bei Rechenoperationen durch eine Abweichung von den Rechenregeln entstehen.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird.

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Rechtsfolge

Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.

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Rechtsfolgeirrtum

Der Rechtsfolgeirrtum (gelegentlich im Plural als Rechtsfolgenirrtum bezeichnet) ist ein Sonderfall des Inhaltsirrtums, bei dem das Rechtsgeschäft nicht die gewollten, sondern vom Gewollten wesentlich abweichende Rechtsfolgen auslöst.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rechtsmittel

Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Rechtssicherheit

Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips.

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Reichsgericht

Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich.

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Revision (Recht)

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Schadenersatz

In Österreich finden sich die grundlegenden Bestimmungen für Schadenersatz in den §§ 1293 ff des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB).

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Solvenz

Solvenz („lösend“; aus, „bezahlen, abbezahlen“) oder Zahlungsfähigkeit ist die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts (natürliche oder juristischen Person), seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit sofort oder in absehbarer Zeit erfüllen zu können.

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Stephan Lorenz

Stephan Lorenz (* 13. Dezember 1961 in Würzburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

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Subjektivität

Subjektivität (für Unterworfenheit) ist in der europäischen Philosophie diejenige Eigenschaft, die ein Subjekt von einem Gegenstand unterscheidet.

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Testament

Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

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Treu und Glauben

Treu und Glauben bezeichnet das Sozialverhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ohne den Begriff näher zu definieren.

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Unverzüglichkeit

Unverzüglichkeit ist ein in Gesetzen und in Verträgen häufig vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Schuldner ein alsbaldiges Handeln verlangt.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Urlaubsgeld

Urlaubsgeld (auch: zusätzliches Urlaubsgeld, Urlaubsgratifikation oder 14. Monatsgehalt) ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer bzw.

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Urteil (Recht)

Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).

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Vater

Ein Vater (rechts) mit Kind (2006) Vater bezeichnet einen männlichen Elternteil eines Menschen; seine Vaterschaft kann sich auf einen, zwei oder alle drei Teilbereiche der Elternschaft beziehen.

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Venire contra factum proprium

Venire contra factum proprium (lat. für „Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten“, vereinfacht: widersprüchliches Verhalten, Selbstwiderspruch) bezeichnet im deutschen Schuldrecht einen Fall des Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, welcher sich wiederum aus der Generalklausel des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt.

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Vergleich (Recht)

Änderung eines Schuldverhältnisses Als Vergleich (ma. Mutsühne) bezeichnet man im deutschen Zivilrecht einen Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Verlassens der Extrempositionen und Kompromissfindung beseitigt wird.

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Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

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Vertrauensinteresse

Das Vertrauensinteresse (auch negatives Interesse) bezeichnet das Interesse der Geschäftsparteien, nicht (fälschlich) auf die Gültigkeit eines ungültigen Rechtsgeschäftes oder einer ungültigen Willenserklärung zu vertrauen.

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Vertrauensschaden

Vertrauensschaden ist der Schaden, der einer Vertragspartei dadurch entsteht, dass sie (fälschlich) auf die Rechtswirksamkeit eines ungültigen Rechtsgeschäfts oder einer ungültigen Erklärung vertraut.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Von Amts wegen

Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w., oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Verfahrenshandlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt.

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Widerrechtliche Drohung

Eine widerrechtliche Drohung ist – allgemein gesprochen – jedwede Drohung, die in der jeweiligen maßgeblichen Rechtsordnung als rechtswidrig gilt.

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Widerspruch (Recht)

Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Zeitpunkt

Der Zeitpunkt ist im zeitlichen Bezugssystem und im Zeitmanagement eine genau bestimmte Zeiteinheit.

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Zugang

Zugang ist ein Rechtsbegriff, der die Rechtswirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärungen beschreibt.

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Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).

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Leitet hier um:

Anfechtung (Recht), Motivirrtum, § 123 BGB.

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