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Abtretung (Deutschland) und Verkehrsfähigkeit

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Abtretung (Deutschland) und Verkehrsfähigkeit

Abtretung (Deutschland) vs. Verkehrsfähigkeit

Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar). Verkehrsfähigkeit bedeutet im engeren Sinne die Eignung von Sachen oder Rechten, Gegenstand dinglicher Rechte und Verfügungen zu sein.

Ähnlichkeiten zwischen Abtretung (Deutschland) und Verkehrsfähigkeit

Abtretung (Deutschland) und Verkehrsfähigkeit haben 14 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Übergabe (Sachenrecht), Übertragbarkeit, Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesgerichtshof, Dingliches Recht (Deutschland), Erwerb vom Nichtberechtigten, Forderung, Höchstpersönliches Recht, Pactum de non cedendo, Rechtsgeschäft, Sache (Recht), Sicherungsgrundschuld, Unpfändbarkeit, Verfügung.

Übergabe (Sachenrecht)

Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.

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Übertragbarkeit

Übertragbarkeit ist die (technische) Möglichkeit oder die rechtliche Befugnis, Gegenstände oder Eigenschaften von einem Rechtssubjekt oder Rechtsobjekt auf ein anderes übergehen zu lassen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

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Erwerb vom Nichtberechtigten

Der Erwerb vom Nichtberechtigten (oft vereinfachend: gutgläubiger Erwerb) ist ein in zahlreichen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut des Zivilrechts.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Höchstpersönliches Recht

Höchstpersönliche Rechte sind in der Rechtswissenschaft subjektive Rechte, die einer bestimmten Person zustehen und so eng mit der Person des Berechtigten verbunden sind, dass sie ausschließlich für diese ihre Bestimmung und ihren Sinn haben.

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Pactum de non cedendo

Das Pactum de non cedendo bestimmt ein vereinbartes Abtretungsverbot.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Sicherungsgrundschuld

Sicherungsgrundschuld ist im Bankwesen eine Grundschuld, die als Kreditsicherheit für einen Bankkredit dient.

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Unpfändbarkeit

Unpfändbarkeit bedeutet im Zwangsvollstreckungsrecht, dass eine Pfändung kraft Gesetzes verboten ist.

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Verfügung

Der Begriff Verfügung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Abtretung (Deutschland) und Verkehrsfähigkeit

Abtretung (Deutschland) verfügt über 133 Beziehungen, während Verkehrsfähigkeit hat 115. Als sie gemeinsam 14 haben, ist der Jaccard Index 5.65% = 14 / (133 + 115).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Abtretung (Deutschland) und Verkehrsfähigkeit. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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