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Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel I)

Index Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (Brüssel I)

Die EG-Verordnung Nr.

23 Beziehungen: Amtsblatt der Europäischen Union, Beklagter, Dänemark, Europarecht, Europäische Freihandelsassoziation, Europäische Union, Europäischer Gerichtshof, Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen, Exequaturverfahren, Georg Kodek, Gericht, Grundsatz der Wirkungserstreckung, Handelsrecht, Internationale Zuständigkeit, Jan Kropholler, Lugano-Übereinkommen, New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts, Privatrecht, Staatsvertrag, Völkerrecht, Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia), Zivilverfahrensrecht (Europäische Union).

Amtsblatt der Europäischen Union

Titelseite des Amtsblatts der Europäischen Union auf Dänisch Das Amtsblatt der Europäischen Union (ABl) ist das offizielle Veröffentlichungsblatt der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union.

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Beklagter

Beklagter ist eine an einem streitigen Gerichtsverfahren beteiligte Partei.

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Dänemark

Dänemark ist ein Land im nördlichen Europa und neben Grönland und den Färöern eines der drei Länder des Königreiches Dänemark.

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Europarecht

Überschneidung von Mitgliedschaften in europäischen Organisationen Das Europarecht ist das überstaatliche Recht in Europa.

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Europäische Freihandelsassoziation

Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA;, AELE) ist eine am 4. Januar 1960 im schwedischen Stockholm gegründete Internationale Organisation.

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Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten.

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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU).

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Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen

Das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EuGVÜ), in vollem Wortlaut Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, kurz Brüsseler Übereinkommen, ist ein völkerrechtlicher Vertrag vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und Art und Weise der Vollstreckung von Entscheidungen in Sachen des Zivil- und Handelsrechts.

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Exequaturverfahren

Unter Exequaturverfahren versteht man das Verfahren der Zulassung ausländischer Vollstreckungstitel oder Schiedssprüche zur Zwangsvollstreckung im Inland (Exequatur).

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Georg Kodek

Georg E. Kodek (* 6. November 1963 in Wien) ist ein österreichischer Jurist, Richter und Universitätsprofessor.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Grundsatz der Wirkungserstreckung

Der Grundsatz der Wirkungserstreckung (auch Prinzip der Wirkungserstreckung) legt fest, dass einer ausländischen gerichtlichen Entscheidung im Inland eines anderen Staates diejenigen Wirkungen beigelegt werden, die ihr in dem Staat zukommen, in dessen Hoheitsgebiet diese Entscheidung ursprünglich erlassen wurde.

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Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das sich mit dem Recht der Kaufleute beschäftigt.

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Internationale Zuständigkeit

In der Rechtswissenschaft entscheidet die internationale Zuständigkeit bei Fällen mit Auslandsberührung, in welchem Staat ein Gericht zur Entscheidung über die Rechtsstreitigkeit berufen ist.

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Jan Kropholler

Jan Kropholler (* 23. August 1938 in Dresden; † 16. Januar 2009 in Hamburg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Lugano-Übereinkommen

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Als Lugano-Übereinkommen (Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – LugÜ) werden zwei völkerrechtliche Verträge bezeichnet.

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New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, kurz „New Yorker Übereinkommen“ bzw.

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Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts

Die Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts (IPRax) ist eine juristische Fachzeitschrift aus dem Gieseking Verlag.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Staatsvertrag

Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist.

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Völkerrecht

Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung.

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Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia)

Die Verordnung (EU) Nr.

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Zivilverfahrensrecht (Europäische Union)

Das Internationale Zivilverfahrensrecht oder das Internationale Zivilprozessrecht (der Mitgliedstaaten der Europäischen Union) wurde durch mehrere Verordnungen vereinheitlicht und kann sodann als Europäisches Zivilverfahrensrecht bezeichnet werden.

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Leitet hier um:

Brüssel I, Brüssel I-VO, Brüssel I-Verordnung, Brüssel-I-Verordnung, EuGVO, Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung, Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO), Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

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