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Kündigung

Index Kündigung

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

27 Beziehungen: Arbeitsvertrag (Deutschland), Dauerschuldverhältnis, Fälligkeit, Frist, Gegenleistung, Gesellschaftsvertrag, Gestaltungsgeschäft, Hans-Friedrich Müller, Kündigung (deutsches Arbeitsrecht), Kündigung (Deutschland), Kündigung von Mietverträgen, Kündigungsfristen im Arbeitsrecht, Kreditvertrag, Laufzeit (Wirtschaft), Leasing, Leihvertrag (Deutschland), Leistung (Recht), Mietvertrag (Deutschland), Mobilfunktarif, Pachtvertrag (Deutschland), Rücktritt (Zivilrecht), Rechtsbegriff, Schuldverhältnis, Versicherungsvertrag, Vertragspartei, Willenserklärung, Zugang.

Arbeitsvertrag (Deutschland)

Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.

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Dauerschuldverhältnis

Das Dauerschuldverhältnis ist in der Rechtswissenschaft ein Schuldverhältnis, das auf wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen und Gegenleistungen gerichtet ist und nur einmal in einem Vertrag vereinbart werden muss.

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Fälligkeit

Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.

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Frist

Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.

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Gegenleistung

Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist.

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Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.

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Gestaltungsgeschäft

Gestaltungsgeschäfte sind im deutschen Zivilrecht einseitige Rechtsgeschäfte, durch die ein Rechtssubjekt ohne Mitwirkung anderer ein neues Recht begründet oder ein bestehendes Rechtsverhältnis ändert oder aufhebt und somit „gestaltend“ tätig wird.

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Hans-Friedrich Müller

Hans-Friedrich Müller (* 10. November 1964 in Wiesbaden) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer und Richter.

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Kündigung (deutsches Arbeitsrecht)

Die Kündigung im deutschen Arbeitsrecht ist das Gestaltungsgeschäft, das auf Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gerichtet ist.

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Kündigung (Deutschland)

Die Kündigung ist im deutschen Recht der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Kündigung von Mietverträgen

Die Kündigung von Mietverträgen ist die Kündigung eines Mietvertrages durch eine der Vertragsparteien.

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Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Dieser Artikel gibt eine Übersicht zu den Kündigungsfristen im Arbeitsrecht in Deutschland und Österreich sowie in der Schweiz.

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Kreditvertrag

Der Kreditvertrag (oder Darlehensvertrag) ist insbesondere im Kreditwesen ein Vertrag zwischen Kreditinstitut und Kreditnehmer über die Gewährung eines bestimmten Kredits.

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Laufzeit (Wirtschaft)

Unter der Laufzeit versteht man in der Wirtschaft den Zeitraum, für den Verträge rechtswirksam geschlossen und Finanzinstrumente oder Finanzprodukte angeboten werden.

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Leasing

Fast zwei Drittel des Leasingvolumens in Deutschland entfallen auf Straßenfahrzeuge Leasing (von ‚mieten‘, ‚pachten‘) ist in der Wirtschaft der Anglizismus für ein Dauerschuldverhältnis, das die Vermietung oder Verpachtung von Wirtschaftsobjekten zum Inhalt hat.

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Leihvertrag (Deutschland)

Ein Leihvertrag liegt im Schuldrecht vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Mobilfunktarif

Ein Mobilfunktarif (auch Mobilfunkvertrag, umgangssprachlich fälschlich Handytarif oder Handyvertrag) ist in der Wirtschaft ein standardisierter Vertrag, der zwischen einem Endkunden (dem Nutzer) und einem Mobilfunkanbieter zwecks Nutzung des Mobilfunks und weiterer Dienstleistungen geschlossen wird.

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Pachtvertrag (Deutschland)

Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht.

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Rücktritt (Zivilrecht)

Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Versicherungsvertrag

Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines versicherten Risikos des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt.

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Vertragspartei

Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Zugang

Zugang ist ein Rechtsbegriff, der die Rechtswirksamkeit empfangsbedürftiger Willenserklärungen beschreibt.

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Leitet hier um:

Kündigungsfrist, Kündigungsgrund, Kündigungstermin.

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