29 Beziehungen: Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, Öffentliches Recht, Berufsständische Körperschaft, Bischof, Diözese, Fürst, Gemeinde, Glaubensgemeinschaft, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Grundrechtsberechtigung, Kirchenhoheit, Kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Landesherrliches Kirchenregiment, Landeskirche, Landkreis, Rechtsaufsicht, Rechtswissenschaft, Reformation, Reichsdeputationshauptschluss, Säkularisation, Selbstbestimmungsrecht, Selbstverwaltung, Staatskirchenrecht, Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen, Verfassung, Vorrang des Gesetzes, Weimarer Republik, Weimarer Verfassung, Weltanschauungsgemeinschaft.
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
Eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft ist im deutschen Staatskirchenrecht eine rechtliche Organisationsform einer Religionsgemeinschaft.
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Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.
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Berufsständische Körperschaft
Eine berufsständische Körperschaft (Kammer) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in Deutschland wiederum meist landesrechtlich organisiert ist und Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung wahrnimmt.
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Bischof
Patriarch Bartholomäus, in Jerusalem, 2014 Ein Bischof (von ‚Aufseher‘, ‚Hüter‘, ‚Schützer‘) ist in christlichen Kirchen der Inhaber eines Leitungsamtes geistlicher und administrativer Art.
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Diözese
Eine Diözese, auch Bistum, ist ein territorial abgegrenzter kirchlicher Verwaltungsbezirk.
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Fürst
Rang­krone entsprechendes Insigne Fürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen im Sinne eines Oberbegriffs für regierende Monarchen als auch speziell verliehene Adelstitel (Rangtitel).
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Gemeinde
Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune) bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.
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Glaubensgemeinschaft
Eine Glaubensgemeinschaft oder Religionsgemeinschaft ist eine Organisation, die die gemeinschaftliche Ausübung einer Religion bezweckt.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Grundrechtsberechtigung
Grundrechtsberechtigung oder Grundrechtsträgerschaft besteht, wenn eine Person Berechtigte, also Trägerin eines Grundrechts ist.
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Kirchenhoheit
Die Kirchenhoheit ist die Summe der Hoheitsrechte über Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (iura circa sacra).
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Kirchliches Selbstbestimmungsrecht
Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht oder die Kirchenfreiheit ist ein Recht mit Verfassungsrang, das das deutsche Grundgesetz allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gewährt und das diesen Freiheit von staatlicher Einmischung garantiert.
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Landesherrliches Kirchenregiment
Das landesherrliche Kirchenregiment oder Summepiskopat ist ein Ausdruck aus der deutschen Rechts- und Kirchengeschichte.
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Landeskirche
Eine Landeskirche ist ein in der Regel territorial abgegrenzter Zusammenschluss von volkskirchlichen Gemeinden.
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Landkreis
Kreise bzw. Landkreise in Deutschland; kreisfreie Städte (in Baden-Württemberg Stadtkreis genannt) sind gelb markiert (Stand 2017). Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.
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Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsicht ist im staatlichen Organisationsrecht eine Weisungsbefugnis und die Befugnis einer hierarchisch übergeordneten Behörde, Staatsaufsicht durch Überprüfung der Rechtmäßigkeit ausüben zu dürfen.
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Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
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Reformation
Die Konfessionen in Zentraleuropa um 1618 Die Reformation („Wiederherstellung, Erneuerung“) im engeren Sinne war die kirchliche Erneuerungsbewegung, die im frühen 16.
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Reichsdeputationshauptschluss
Titelseite des Reichsdeputations­hauptschlusses vom 25. Februar 1803 Der Reichsdeputationshauptschluss (genauer: Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation) wurde am 25. Februar 1803 im Alten Rathaus von Regensburg gefasst.
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Säkularisation
Als Säkularisation wird ursprünglich die staatliche Einziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztümer (Land oder Vermögen) bezeichnet.
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Selbstbestimmungsrecht
Der Begriff Selbstbestimmungsrecht ist nicht ausdrücklicher Bestandteil einer Rechtsordnung, sondern vielmehr ein Gedanke der Menschenrechte.
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Selbstverwaltung
mittelbaren Staatsverwaltung sowie Selbstverwaltung auf Bundes- und Landes- und Kommunalebene Selbstverwaltung bezeichnet im Staatsorganisationsrecht eine Erscheinungsform der mittelbaren Staatsverwaltung, bei der ein Verwaltungsträger (z. B. der Bund) Verwaltungsaufgaben durch andere Verwaltungsträger (z. B. die Bundesagentur für Arbeit) wahrnimmt, die nicht weisungsgebunden sind und grundsätzlich nur der Rechtsaufsicht, aber keiner Fach- oder Dienstaufsicht unterliegen.
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Staatskirchenrecht
Als Staatskirchenrecht (auch: Religionsverfassungsrecht) bezeichnet man die staatliche Rechtsetzung gegenüber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
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Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen
katholischen Bischöfen (Köln, 1956) Die Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen (im christlich-europäischen Raum bekannt als Trennung von Kirche und Staat) beschreibt die im Zuge der europäischen Aufklärung und Säkularisierung entstandenen staatskirchenrechtlichen Modelle, in denen Staat und Kirchen bzw.
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Verfassung
Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet.
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Vorrang des Gesetzes
Vorrang des Gesetzes bezeichnet den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass das Handeln von Legislative, Exekutive und Judikative nie gegen geltende Gesetze verstoßen darf.
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Weimarer Republik
Fahne der Weimarer Republik Als Weimarer Republik (zeitgenössisch auch Deutsche Republik) wird der Abschnitt der deutschen Geschichte von 1918 bis 1933 bezeichnet, in dem erstmals eine parlamentarische Demokratie in Deutschland bestand.
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Weimarer Verfassung
Regierung Bauer Die Verkündung der ''Verfassung des Deutschen Reichs'' im Reichsgesetzblatt am 14. August 1919 Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31.
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Weltanschauungsgemeinschaft
Eine Weltanschauungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung.
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