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Gutshof

Index Gutshof

Gutshof bezeichnet wörtlich die Hofgebäude eines größeren landwirtschaftlichen Betriebes, der selbst als Gut bezeichnet wird (also die Viehställe, Getreide- und Heuspeicher, Scheunen, Traktorenstände, ggf. Gesindehäuser, Werkstatt, Schmiede, Mühle, Hofmolkerei etc.). Das Wohnhaus des Besitzers kann in den Gutshof integriert sein, jedoch auch davon abgetrennt liegen.

49 Beziehungen: Adliges Gut, Altbayern, Anerbenrecht, Ansitz, Auszugshaus, Österreich, Bauernhof, Bauernstand, Bayern, Büdner, Bürgerliches Gesetzbuch, Berliner Stadtgüter, Deutschschweiz, Erbfolge, Erbrecht, Forstbezirk, Freibauer (Mittelalter), Freie, Gehöft, Gesinde, Gesindehaus, Grundherrschaft, Guthof, Gutsbezirk, Hausname, Häusler, Hörigkeit (Rechtsgeschichte), Heimfall, Herrenhaus (Gebäude), Hofgut (Begriffsklärung), Hofmark, Hufner, Kammergut, Kate (Hütte), Kirchenpatronat, Landesherr, Landgut, Landstände, Landwirtschaft, Lehnswesen, Patrimonialgericht, Rittergut, Salzburg, Südtirol, Staatsdomäne, Tirol, Vorwerk (Gutshof), Walzengut, Zinsbauer.

Adliges Gut

Schleswig und Holstein um 1650, die adligen Güterbezirke (hellorange) lagen vorwiegend im Osten der Herzogtümer und standen unter der gemeinsamen Oberhoheit der dänischen Könige und der Herzöge von Gottorf Das adlige Gut bezeichnet – ähnlich dem Ritter- oder dem Kanzleigut – eine bestimmte Art von Gütern in den Herzogtümern Schleswig und Holstein.

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Altbayern

mini Altbayern umfasst die Landesteile des Freistaates Bayern, die in der kulturellen Tradition des mittelalterlichen Stamms der Bajuwaren stehen.

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Anerbenrecht

Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt.

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Ansitz

Der Ansitz Kreit in Eppan (Südtirol) entbehrt ernsthafter Wehrelemente. Als Ansitz wird im süddeutschen, österreichischen und Südtiroler Sprachraum ein kleinerer Wohnsitz des niederen Adels (Rittersitz) mit besonderem Rechtsstatus bezeichnet, vor allem in Tirol.

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Auszugshaus

Naundorf typischer Dreiseithof. Links steht das Auszugshaus der Altenteiler, rechts das Wohnstallhaus des Gutsbesitzers, im Hintergrund die Scheune mit Durchfahrt auf die dahinterliegende Halbhufe. Mit Auszugshaus, Austragshaus, Ausziehhaus, Ausnahm(s)haus, früher auch Abnahme oder Abnahmehaus wird ein auf einer Hofstätte errichtetes kleineres Gebäude bezeichnet, das für die Altbauern (Altenteiler) errichtet wurde und, nach der Übergabe des Hofes an die Erben, den Altbauern als Wohnstätte dient.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Bauernhof

F) Hauptgebäude der Hofanlage Wehlburg, gelegentlich als eines der schönsten Bauernhäuser Deutschlands bezeichnet Bauernhof mit Wirtschaftsgebäuden in Schleswig-Holstein Unter einem Bauernhof versteht man einen strukturierten landwirtschaftlichen, oft land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, respektive auch die Hofstelle mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden dieses Betriebes als klassische Siedlungsform (Gehöft).

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Bauernstand

Freie Bauern aus Ruokolahti, Finnland (Severin Falkman, 1882) Der Bauernstand (auch die Bauernschaft, das Bauerntum) besteht aus Eigentümern oder Pächtern, die als Hauptberuf selbständig einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb betreiben.

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Bayern

Bayern (Ländercode BY; amtlich Freistaat Bayern) ist das flächengrößte der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland und liegt in deren Südosten.

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Büdner

Lehsten bei Möllenhagen Ein Büdner, Brinksitzer war in Norddeutschland, vor allem in Mecklenburg, Pommern und Brandenburg, ein Besitzer eines kleinen ländlichen Anwesens, einer Büdnerei.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Berliner Stadtgüter

Die Berliner Stadtgüter GmbH ist eine gewerblich tätige Immobiliengesellschaft.

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Deutschschweiz

Rätoromanisch(0,6 % der Bevölkerung; 0,7 % der Schweizer) Mit den Begriffen Deutschschweiz oder deutsche Schweiz wird ein die Kantonsgrenzen überschreitendes Gebiet der Schweiz mit einer überwiegend Deutsch bzw.

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Erbfolge

Erbfolge ist die Rechtsnachfolge eines oder mehrerer Erben in das Vermögen und die Verbindlichkeiten eines Erblassers.

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Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz.

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Forstbezirk

Siegelmarke Königl. Sächs. Forstbezirk Grimma Ein Forstbezirk (Forstgutsbezirk) ist ein abgegrenztes Waldgebiet und eine hierarchische Gliederungstufe der Forstverwaltungsgliederung.

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Freibauer (Mittelalter)

Als Freibauer wurde im Mittelalter ein Bauer bezeichnet, der eigenen Grund besaß oder diesen von einem Grundherren gepachtet hatte.

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Freie

Freie bezeichnet die Angehörigen eines Standes, die im Gegensatz, z. B. zu Sklaven oder Leibeigenen, über Freizügigkeit, Rechtsfähigkeit und z. T. politische Teilhabe verfügen.

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Gehöft

Keutschach im österreichischen Kärnten Ostend an der Hanauer Landstraße, 1880 Das im Kern aus dem 15. Jahrhundert stammende Weingehöft Schmid-Oberrautner in Bozen, Südtirol Ein Gehöft ist ein bebautes Grundstück ländlichen Typs, das als Wohn- und Arbeitsstätte angelegt ist für Personen, die eng miteinander verwandt sind oder gemeinsam wirtschaften.

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Gesinde

Dienerschaft des Malers William Hogarth um 1750 Das Gesinde (regional auch „die Leute“) bezeichnet die zu häuslichen Arbeitsleistungen verpflichteten (Deputatgesinde) oder verdingten (Hausgesinde) Dienstboten eines Grund- oder Gutsherrn.

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Gesindehaus

Als Gesindehaus oder Häuslingshaus werden die Häuser zum Beispiel auf einem Gutshof bezeichnet, in denen das Gesinde übernachtete.

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Grundherrschaft

Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums.

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Guthof

Guthof ist ein Ortsname.

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Gutsbezirk

Gutsbezirke (in Österreich historisch Gutsgebiet) waren den Landgemeinden vergleichbare kommunale Einheiten.

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Hausname

Im Maifeld-Dorf Gering wurden Schilder mit den ehemaligen Hausnamen angebracht Im Bad Endbacher (Abschn. 11.4 Hausnamen) Ortsteil Bottenhorn in Mittelhessen hat man die Tradition mit Schildern der aktuellen Hausnamen neu belebt Ein Hausname (oder auch Hofname) ist ein Ortsname.

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Häusler

Als Häusler (auch Häuselmann, Eigenkätner, Kathenleute, ''Büdner'' bzw. ''Bödner'', Brinksitzer, Instleute, fränkisch und in der Oberpfalz Köbler, oberdeutsch Pointler oder Söldner,Hans Commenda: Volkstum im Landl zur Biedermeierzeit. In: Jahrbuch des Oberösterreichischen Musealvereines. 113. Band, Linz 1968, S. 159 amtsdeutsch Kolonisten oder Kleinstellenbesitzer) bezeichnete man früher Kleinstbauern mit eigenem Haus, aber nur wenig Grundbesitz.

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Hörigkeit (Rechtsgeschichte)

Als Hörige werden mittelalterliche Bauern (seltener auch andere soziale Gruppen, beispielsweise Waldschmiede oder andere Handwerker) auf Herrenhöfen bezeichnet, die sich in Abhängigkeit von einem Grundherrn (z. B. Ritter) befanden.

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Heimfall

Der Heimfall ist der rechtsgeschäftliche oder kraft Gesetzes eintretende Übergang eines Rechtes auf den ursprünglichen Rechtsinhaber.

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Herrenhaus (Gebäude)

Das Herrenhaus auf Gut Panker, Ostholstein Das Herrenhaus Walkenried in Niedersachsen Als Herrenhaus oder Gutshaus wird ein vom Gutsherrn bewohntes Gebäude mit Gutshof bezeichnet.

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Hofgut (Begriffsklärung)

Hofgut steht für.

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Hofmark

Beispiel einer Hofmark Schloss Fußberg: Hofmarkschloss mit Wirtschaftsgebäuden, Kirche und Hofmauer; Stich von Michael Wening um 1700 Hofmark bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht zur niederen Gerichtsbarkeit zustand.

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Hufner

Ein Hufner, auch Hüfner genannt, ist ein Bauer, der als Grundbesitz eine, mehrere oder einen Teil einer Hufe Land bewirtschaftet.

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Kammergut

Das Kammergut (auch Kameralgut oder Tafelgut) ist ein veralteter Rechtsbegriff, der das Eigentum von Königen, Kaisern oder Fürsten beschrieb.

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Kate (Hütte)

Kulturdenkmal des Stadtteils. Kate oder Kotten war die Bezeichnung eines einzelnen einfachen Wohnhauses oder einer einzelnen Werkstatt in oder abseits der dörflichen Gemeinschaft.

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Kirchenpatronat

Das Kirchenpatronat oder Patronatsrecht (lateinisch ius patronatus), kurz auch Patronat, ist die Schirmherrschaft eines Landes- oder Grundherrn (auch einer Gebietskörperschaft oder einer juristischen Person) über eine Kirche, die auf seinem Gebiet liegt.

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Landesherr

Als Landesherr bezeichnet man für den Zeitraum vom Mittelalter bis in die Neuzeit den Inhaber der Landeshoheit in einem Territorium, wo er die höchste Herrschaftsgewalt ausübte.

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Landgut

Landgut ist ein Rechtsbegriff, der im Bürgerlichen Gesetzbuch auf bestimmte landwirtschaftliche Betriebe angewandt wird und vor allem für die erbrechtliche Privilegierung landwirtschaftlichen Grundbesitzes im Bereich des Anerbenrechts von Bedeutung ist.

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Landstände

Als Landstände bezeichnet man die politischen Vertretungen der Stände in den europäischen Gesellschaften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit gegenüber dem jeweiligen Landesherrn.

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Landwirtschaft

Großtechnik prägt die moderne, industrialisierte Landwirtschaft, hier Ernte von Weizen in den Niederlanden Die Landwirtschaft (auch Agrikultur oder Agrarwesen) ist ein zur Urproduktion gehörender Wirtschaftssektor, der die Herstellung von Agrarprodukten oder Tierprodukten auf einer hierfür vorgesehenen landwirtschaftlichen Nutzfläche betreibt.

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Lehnswesen

Cod. Pal. Germ. 164, fol. 1r Das Lehnswesen (auch Feudal- oder Benefizialwesen von lateinisch Feudum, Feodum oder Beneficium) war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Gesellschafts-, Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitzordnung.

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Patrimonialgericht

Patrimonialgerichte waren die in Deutschland und Österreich bis Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden gutsherrschaftlichen Gerichte der adeligen Grundherren, die eine eigene vom Staat unabhängige Rechtspflege, die Grundgerichtsbarkeit, ausübten.

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Rittergut

Hohnhorst Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium) war ein Besitz, mit dem durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht seit dem Mittelalter bestimmte Vorrechte des Eigentümers, insbesondere die Rechte der Grundherrschaft über erbuntertänige und zinspflichtige Bauern (bis zur Bauernbefreiung) sowie die Landtagsfähigkeit verbunden waren.

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Salzburg

Aussicht vom Reckturm der Festung nach Norden Kalkalpen im Hintergrund Gaisbergs Die das Stadtbild prägende Festung Hohensalzburg Salzburg (in der Antike, heutige lateinische Bezeichnung Salisburgum, im bairisch-österreichischen Dialekt Soizbuag) ist die Landeshauptstadt des gleichnamigen Landes der Republik Österreich.

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Südtirol

Südtirol (ladinisch Südtirol), amtlich Autonome Provinz Bozen – Südtirol, ist die nördlichste Provinz Italiens und bildet zusammen mit der Provinz Trient die autonome Region Trentino-Südtirol.

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Staatsdomäne

Die Staatsdomäne ist ein veralteter Rechtsbegriff, der die Gesamtheit des dem Staat gehörenden Vermögens umfasste.

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Tirol

Tirol ist eine Region in den Ostalpen im Westen Österreichs und Norden Italiens.

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Vorwerk (Gutshof)

Der Begriff im ursprünglichen Sinn: Schloss Bremervörde mit dem befestigten Vorwerk (B) Schloss Frauenstein, Kärnten, Österreich Ein Vorwerk ist ein landwirtschaftlicher Gutshof oder ein gesonderter Zweigbetrieb eines solchen.

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Walzengut

Ein Walzengut ist ein Gutshof, bei dem häufig die Eigentümer gewechselt haben.

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Zinsbauer

Zinsbauern, auch Zinsleute, Gabelleute oder Zensualen (lat. homines censuales) waren Angehörige des Bauernstands, die gegenüber dem Grundherrn zur Leistung von bestimmten Geldabgaben (Zinsgeld, zu.

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Leitet hier um:

Hofgut, Landwirtschaftliches Anwesen.

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