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Gläubiger

Index Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

25 Beziehungen: Absonderungsrecht, Anspruch (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Betreibung, Gesamtgläubiger, Glaube (Religion), Gläubigerausschuss, Gläubigerversammlung, Insolvenzgläubiger, Insolvenzordnung (Deutschland), Insolvenzplan, Insolvenzrecht (Deutschland), Insolvenzverwalter, Kreditor, Lehnübersetzung, Leistung (Recht), Massegläubiger, Rechtsbegriff, Schulden, Schuldner, Schuldrecht (Deutschland), Schuldverhältnis, Vollstreckungstitel (Deutschland), Wirtschaftlich Berechtigter, Zwangsvollstreckungsrecht.

Absonderungsrecht

Absonderung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Insolvenzrecht, der die gesonderte Befriedigung eines Insolvenzgläubigers außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens aufgrund eines ihm zustehenden Sicherungsrechts zum Inhalt hat.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Betreibung

Die Betreibung ist die schweizerische Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben.

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Gesamtgläubiger

Gesamtgläubiger ist ein Begriff aus dem deutschen Schuldrecht und bezeichnet eine Mehrheit von Gläubigern, die eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt sind, dass jeder die ganze Leistung an sich fordern kann, der Schuldner sie aber nur einmal bewirken muss (BGB).

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Glaube (Religion)

Religionssymbole Der Glaube (auch Glauben; lateinisch fides „Vertrauen, Glaube, Zutrauen“) im Kontext religiöser Überzeugungen ist eine Grundhaltung des Vertrauens in die Lehre einer Religion und der mit ihr verbundenen Personen.

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Gläubigerausschuss

Der Gläubigerausschuss ist das in der deutschen Insolvenzordnung neben der Gläubigerversammlung vorgesehene Willensbildungsorgan der (Insolvenz-)Gläubiger.

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Gläubigerversammlung

Die Gläubigerversammlung ist ein Rechtsbegriff des Insolvenz- und Wertpapierrechts für eine Versammlung, bei der Gläubiger zwecks Abstimmung zusammentreffen.

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Insolvenzgläubiger

Insolvenzgläubiger sind nach der Legaldefinition von Insolvenzordnung (InsO) diejenigen Gläubiger, die gegen den Insolvenzschuldner eine Forderung haben, die schon vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war.

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Insolvenzplan

Der Insolvenzplan im deutschen Recht ist ein Sanierungsplan im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

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Insolvenzrecht (Deutschland)

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

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Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland und Österreich sowie im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt.

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Kreditor

Ein Kreditor (‚anvertrauen‘) ist im deutschen Rechnungswesen der Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

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Lehnübersetzung

Werner Betz (1949) Mit Lehnübersetzung wird ein zusammengesetztes Wort bezeichnet, welches nach einem Fremdwort gebildet wurde, indem beide oder alle Bestandteile des Fremdwortes einzeln in eine andere Sprache übersetzt wurden.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Massegläubiger

Massegläubiger sind solche Gläubiger des Insolvenzschuldners, die während eines laufenden Insolvenzverfahrens bevorzugt vor den Insolvenzgläubigern aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind, d. h.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Schulden

Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten, die gegenüber Dritten als Gläubiger zu zahlen (Rückzahlungsverpflichtungen).

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Vollstreckungstitel (Deutschland)

Ein Vollstreckungstitel ist in der Bundesrepublik Deutschland eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, die einen vollstreckbaren Inhalt hat.

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Wirtschaftlich Berechtigter

Ein wirtschaftlich Berechtigter an einem Bankkonto oder Bankguthaben ist derjenige, für dessen Rechnung das Konto geführt wird.

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Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).

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