5 Beziehungen: Eingriffsermächtigung, Empowerment, Ermächtigung (Recht), Ermächtigungsgesetz, Verpflichtungsermächtigung.
Eingriffsermächtigung
Eine Eingriffsermächtigung, Befugnisnorm, Ermächtigungsgrundlage oder Ermächtigungsnorm ist eine Rechtsnorm, die den Eingriff in ein Grundrecht durch die Verwaltung bzw.
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Empowerment
Mit Empowerment (zu „Ermächtigung, Übertragung von Verantwortung“) bezeichnet man Strategien und Maßnahmen, die den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben von Menschen oder Gemeinschaften erhöhen sollen und es ihnen ermöglichen, ihre Interessen (wieder) eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten („Hilfe zur Selbsthilfe“).
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Ermächtigung (Recht)
Ermächtigung ist die Übertragung der Befugnis auf einen Dritten, sodass dieser über ein fremdes Recht im eigenen Namen verfügen oder das Recht im eigenen Namen ausüben darf.
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Ermächtigungsgesetz
NSDAP im März 1933 in der Krolloper angenommen. Gesetzestext im Reichsgesetzblatt (24. März 1933) Mit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten.
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Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigung (Abk. VE), in der Schweiz auch Verpflichtungskredit genannt ((CA), (CE)) ist ein Rechtsbegriff aus dem Haushaltsrecht (BHO), der die im Haushaltsplan ausgesprochene Ermächtigung enthält, Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren einzugehen.
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