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Bürgermeisterei (Preußen)

Index Bürgermeisterei (Preußen)

Die Bürgermeisterei war neben dem Amtssitz des Bürgermeisters in Preußen auch eine aus mehreren Gemeinden zusammengesetzte Verwaltungseinheit.

25 Beziehungen: Arrondissement, Bürgermeister, Département, Elbe, Friede von Tilsit, Gemeinde, Gemeinderat (Deutschland), Kabinettsorder, Kanton (Frankreich), Landkreis, Maire, Mairie, Manfred van Rey, Munizipalität, Napoleon Bonaparte, Präfektur (Frankreich), Preußen, Provinz Großherzogtum Niederrhein, Provinz Jülich-Kleve-Berg, Provinz Westfalen, Rheinische Städteordnung, Rheinprovinz, Verwaltungseinheit, Wiener Kongress, Zensuswahlrecht.

Arrondissement

Das Wort Arrondissement ist vom französischen Verb arrondir (dt. abrunden, siehe auch Arrondierung) abgeleitet und dient zur Bezeichnung verschiedener Verwaltungsbezirke in Frankreich, Belgien, Kanada und anderen von Frankreichs Recht beeinflussten Ländern, in einigen Ländern auch als Bezeichnung für Gerichtsbezirke.

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Bürgermeister

Ein Bürgermeister – in der Schweiz meist Stadt- oder Gemeindepräsident – leitet die Verwaltung einer Kommune und vertritt diese (auch rechtlich) nach außen.

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Département

Ein Département (französisch wörtlich „Abteilung“; deutsche Schreibweise auch Departement) ist eine staatliche Verwaltungseinheit und zugleich Collectivité territoriale (Gebietskörperschaft) in Frankreich.

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Elbe

Die Elbe (niederdeutsch Elv, tschechisch Labe, lateinisch Albis) ist ein mitteleuropäischer Strom, der in Tschechien entspringt, durch Deutschland fließt und in die Nordsee mündet.

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Friede von Tilsit

Der Friede von Tilsit (Tilsitski mir) vom 7.

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Gemeinde

Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune) bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.

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Gemeinderat (Deutschland)

Gemeinderatssitzung in Mannheim Der Gemeinderat ist das Hauptorgan einer Gemeinde, deren Kommunalverfassung die Ratsverfassung zugrunde liegt.

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Kabinettsorder

Als Kabinettsorder bzw.

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Kanton (Frankreich)

Die französischen Kantone (außer Überseegebiete) Ein Kanton (canton) ist in Frankreich ein Wahlkreis für die Wahl des Départementrats und entsprechend eine für diesen Zweck bestehende Untergliederung eines Départements.

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Landkreis

Kreise bzw. Landkreise in Deutschland; kreisfreie Städte (in Baden-Württemberg Stadtkreis genannt) sind gelb markiert (Stand 2017). Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.

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Maire

Ein Maire aus Mauretanien zu Besuch bei einem Amtskollegen in Frankreich Maire ist die französische Bezeichnung für den Bürgermeister einer Gemeinde.

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Mairie

Die Mairie in Épinouze (Département Drôme), 2017 Clux (Département Saône-et-Loire) Mairie (fem.,, Bürgermeisterei) steht in Frankreich und in anderen frankophonen Gebieten einerseits für das Amt (Behörde) des Bürgermeisters, andererseits in Gemeinden ohne Stadtrecht und in den kommunalen Arrondissements größerer Städte für das Gebäude, in dem das Bürgermeisteramt und die Gemeindeverwaltung untergebracht sind und der Gemeinderat tagt.

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Manfred van Rey

Manfred van Rey (* 1940 in Aachen) ist ein deutscher Historiker und Archivar.

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Munizipalität

Als Munizipalität („Stadt, Stadtgemeinde“) ist ein historischer Begriff für eine administrative Gemeindestruktur, die seit Anfang des 19. Jahrhunderts auch außerhalb von Frankreich vor allem in der Schweiz und in den unter Napoleon Bonaparte französisch regierten Gebieten Deutschlands eingeführt wurde.

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Napoleon Bonaparte

Napoleons Unterschrift Wappen Napoleons I. als Kaiser der Franzosen Napoleon Bonaparte, als Kaiser Napoleon I. (bzw. Napoléon Ier; * 15. August 1769 in Ajaccio auf Korsika als Napoleone Buonaparte; † 5. Mai 1821 in Longwood House auf St. Helena im Südatlantik), war General der Ersten Republik, Erster Konsul Frankreichs und schließlich Kaiser der Franzosen.

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Präfektur (Frankreich)

In Frankreich ist die Präfektur der Amtsbezirk eines Präfekten, also ein Département.

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Preußen

Preußische Landesflagge bis 1918 mit dem Wappen des 1701 entstandenen Königreiches mit dem Monogramm ''FR'' für Friedericus Rex Preußische Landesflagge 1919 bis 1947. Die preußischen Farben gehen auf das Wappen des Deutschen Ordens zurück: schwarzes Kreuz auf weißem Grund Brandenburg-Preußen vor und nach der Gründung des Königreichs Gebietsgewinne von 1688 bis 1795 Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 Preußen zur Zeit seiner größten Ausdehnung, 1866–1918 Der Freistaat Preußen nach 1919 Preußen war ein im 13. Jahrhundert im südlichen Baltikum entstandenes Staatswesen, dessen Name im 18.

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Provinz Großherzogtum Niederrhein

Wappen des Großherzogtums Niederrhein Die preußische Provinz Niederrhein (rot) in Preußen (blau) Die Provinz Großherzogtum Niederrhein war bis 1822 eine von zunächst zehn Provinzen (1822: 9, 1824: 8, 1850: 9, 1866/8: 12, 1878: 13), in die der Staat Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30.

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Provinz Jülich-Kleve-Berg

Jülich-Kleve-Berg (rot), Preußen (blau) Jülich-Kleve-Berg war bis 1822 eine der zehn Provinzen des Königreichs Preußen.

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Provinz Westfalen

Die Provinz Westfalen war von 1815 bis 1918 eine Provinz des Königreichs Preußen und von 1918 bis 1946 eine Provinz des Freistaats Preußen.

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Rheinische Städteordnung

Die Rheinische Städteordnung entstand im Jahr 1856.

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Rheinprovinz

Die Rheinprovinz (auch Provinz Rheinland, Rheinpreußen oder Rheinlande genannt) war eine von 1822 bis 1945 bestehende Provinz Preußens am namensgebenden Rhein.

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Verwaltungseinheit

Verwaltungsgliederung der Erde Als Verwaltungseinheiten werden Gebiete bezeichnet, die sich aus der Aufteilung eines Staatsgebiets in räumliche Zuständigkeitsbereiche ergeben.

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Wiener Kongress

Der Wiener Kongress, der vom 18.

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Zensuswahlrecht

Unter Zensuswahlrecht versteht man ein Wahlsystem, das ein ungleiches Wahlrecht vorsieht.

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Leitet hier um:

Bürgermeisterei (Königreich Preußen), Landbürgermeisterei, Stadtbürgermeisterei.

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