41 Beziehungen: Adressatentheorie, Arbeitnehmer, Arbeitsanweisung, Bürger, Beamter (Deutschland), Behörde, Dienstanweisung, Entscheidung, Erlaubnis, Ernennung, Flächennutzungsplan, Geschäftsordnung, Gesellschaftsvertrag, Gleichheitssatz, Grundverhältnis und Betriebsverhältnis, Handlungsformen der Verwaltung, Juristische Person, Maßnahme (Recht), Möglichkeitstheorie, Natürliche Person, Normadressat, Personenvereinigung, Rechtskreis, Rechtsnorm, Rechtsschutz, Rechtssubjekt, Richter (Deutschland), Sanktion, Selbstbindung der Verwaltung, Soldat (Deutschland), Subjektives Recht, Umsetzung, Verbot, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsleistung, Verwaltungsrecht (Deutschland), Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvorschrift, Warnung, Wirksamkeit (Recht), Zahlung.
Adressatentheorie
Die Adressatentheorie, auch Adressatenformel genannt, ist eine Konsequenz für das Verwaltungsprozessrecht aus dem Elfes-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).
Neu!!: Außenwirkung und Adressatentheorie · Mehr sehen »
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Neu!!: Außenwirkung und Arbeitnehmer · Mehr sehen »
Arbeitsanweisung
Mit einer Arbeitsanweisung konkretisiert der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag enthaltene Arbeitspflicht seiner Arbeitnehmer.
Neu!!: Außenwirkung und Arbeitsanweisung · Mehr sehen »
Bürger
Als Bürger werden Angehörige eines Staates bzw.
Neu!!: Außenwirkung und Bürger · Mehr sehen »
Beamter (Deutschland)
Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.
Neu!!: Außenwirkung und Beamter (Deutschland) · Mehr sehen »
Behörde
Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.
Neu!!: Außenwirkung und Behörde · Mehr sehen »
Dienstanweisung
Als Dienstanweisung bezeichnet man in Organisationen eine rechtsverbindliche Weisung vom Arbeitgeber oder Dienstherrn an die Mitarbeiter zwecks konkreter Durchführung der Arbeitsinhalte.
Neu!!: Außenwirkung und Dienstanweisung · Mehr sehen »
Entscheidung
Eine Richtungsentscheidung am Scheideweg: links, rechts oder geradeaus? Unter Entscheidung versteht man die Wahl einer Handlung aus mindestens zwei vorhandenen potenziellen Handlungsalternativen unter Beachtung der übergeordneten Ziele.
Neu!!: Außenwirkung und Entscheidung · Mehr sehen »
Erlaubnis
Ausnahmegenehmigung für Reportagen Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird.
Neu!!: Außenwirkung und Erlaubnis · Mehr sehen »
Ernennung
Ernennungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland Einer Ernennung bedarf es in Deutschland zur Begründung oder Änderung eines Dienst- oder Amtsverhältnisses.
Neu!!: Außenwirkung und Ernennung · Mehr sehen »
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan, FNP, F-Plan) ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird.
Neu!!: Außenwirkung und Flächennutzungsplan · Mehr sehen »
Geschäftsordnung
Eine Geschäftsordnung (Abkürzung: GO) ist die Gesamtheit aller Richtlinien und Regeln, die sich insbesondere ein Kollegialorgan zum Zwecke eines systematischen Arbeitsablaufs gibt.
Neu!!: Außenwirkung und Geschäftsordnung · Mehr sehen »
Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.
Neu!!: Außenwirkung und Gesellschaftsvertrag · Mehr sehen »
Gleichheitssatz
Rechtspflicht des Staates zur Einhaltung des Gleichheitssatzes hin. Der Gleichheitssatz („Das Recht achtet auf Gleichheit“) ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht, der in seiner allgemeinen Ausprägung besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Hauptgleichheitsrecht).
Neu!!: Außenwirkung und Gleichheitssatz · Mehr sehen »
Grundverhältnis und Betriebsverhältnis
Das Begriffspaar Grundverhältnis und Betriebsverhältnis verwendet man hauptsächlich im deutschen Verwaltungsrecht, dort insbesondere im Beamtenrecht.
Neu!!: Außenwirkung und Grundverhältnis und Betriebsverhältnis · Mehr sehen »
Handlungsformen der Verwaltung
Unter den Handlungsformen der Verwaltung ist das Instrumentarium zu verstehen, das der öffentlichen Verwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung steht und nach dem ihr Handeln rechtlich einzuordnen ist.
Neu!!: Außenwirkung und Handlungsformen der Verwaltung · Mehr sehen »
Juristische Person
Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.
Neu!!: Außenwirkung und Juristische Person · Mehr sehen »
Maßnahme (Recht)
Eine Maßnahme im Rechtssinn ist ein einseitig-hoheitliches Handeln des Staates, das im Unterschied zur Rechtsnorm nicht allgemein verbindlich ist, sondern einen Einzelfall betrifft.
Neu!!: Außenwirkung und Maßnahme (Recht) · Mehr sehen »
Möglichkeitstheorie
Die Möglichkeitstheorie ist in Deutschland eine Theorie aus dem Bereich des öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts.
Neu!!: Außenwirkung und Möglichkeitstheorie · Mehr sehen »
Natürliche Person
Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.
Neu!!: Außenwirkung und Natürliche Person · Mehr sehen »
Normadressat
Normadressat ist der Personenkreis, an den sich die Regelung einer gesetzlichen Bestimmung (Rechtsnorm) richtet, dessen Verhalten (Handeln, Unterlassen) durch das Gesetz geregelt werden soll.
Neu!!: Außenwirkung und Normadressat · Mehr sehen »
Personenvereinigung
Eine Personenvereinigung ist ein Zusammenschluss mindestens zweier natürlicher und/oder juristischer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Neu!!: Außenwirkung und Personenvereinigung · Mehr sehen »
Rechtskreis
Privatrechtliche Rechtskreise der Welt. Im Wesentlichen ein Rechtsvergleich zwischen kontinentaleuropäischen und angloamerikanischen Rechtssystemen. nordischer Rechtskreis Ein Rechtskreis ist die typisierende Zusammenfassung von Rechtsordnungen verschiedener Staaten, die prägende gemeinsame Merkmale aufweisen.
Neu!!: Außenwirkung und Rechtskreis · Mehr sehen »
Rechtsnorm
Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.
Neu!!: Außenwirkung und Rechtsnorm · Mehr sehen »
Rechtsschutz
Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw.
Neu!!: Außenwirkung und Rechtsschutz · Mehr sehen »
Rechtssubjekt
Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.
Neu!!: Außenwirkung und Rechtssubjekt · Mehr sehen »
Richter (Deutschland)
Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.
Neu!!: Außenwirkung und Richter (Deutschland) · Mehr sehen »
Sanktion
Als Sanktion wird in Strafrecht, Außenpolitik und Wirtschaft ein Zwangsmittel bezeichnet, durch das rechtsnormwidriges oder verhaltensnormwidriges Handeln dem so Handelnden Nachteile bringen soll, um ihn zur Einhaltung dieser Normen zu bewegen.
Neu!!: Außenwirkung und Sanktion · Mehr sehen »
Selbstbindung der Verwaltung
Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des deutschen Verwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehörde durch früheres tatsächliches Handeln und veröffentlichte Verwaltungsanweisungen (z. B. Steuerrichtlinien), insbesondere im Bereich der Leistungsverwaltung.
Neu!!: Außenwirkung und Selbstbindung der Verwaltung · Mehr sehen »
Soldat (Deutschland)
Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.
Neu!!: Außenwirkung und Soldat (Deutschland) · Mehr sehen »
Subjektives Recht
Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.
Neu!!: Außenwirkung und Subjektives Recht · Mehr sehen »
Umsetzung
Umsetzung ist in Deutschland die Übertragung eines anderen Dienstpostens an Beamte innerhalb derselben Behörde.
Neu!!: Außenwirkung und Umsetzung · Mehr sehen »
Verbot
Privates Verbotsschild in einer Hauseinfahrt ironisch mit dem Tod droht (''You'll die!'') Ein Verbot ist eine Anweisung zur Unterlassung einer Handlung.
Neu!!: Außenwirkung und Verbot · Mehr sehen »
Verwaltungsakt (Deutschland)
Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.
Neu!!: Außenwirkung und Verwaltungsakt (Deutschland) · Mehr sehen »
Verwaltungsleistung
Verwaltungsleistung sind alle Ergebnisse der öffentlichen Verwaltungstätigkeit, durch die die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt werden.
Neu!!: Außenwirkung und Verwaltungsleistung · Mehr sehen »
Verwaltungsrecht (Deutschland)
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.
Neu!!: Außenwirkung und Verwaltungsrecht (Deutschland) · Mehr sehen »
Verwaltungsverfahrensgesetz
Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der Bundesrepublik Deutschland enthält Regeln für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Neu!!: Außenwirkung und Verwaltungsverfahrensgesetz · Mehr sehen »
Verwaltungsvorschrift
Eine Verwaltungsvorschrift (VwV, auch VV) ist in Deutschland eine Anordnung, die innerhalb einer Verwaltungsorganisation von einer übergeordneten Verwaltungs­instanz oder einem Vorgesetzten an nachgeordnete Verwaltungsbehörden oder Bedienstete ergeht und deren Wirkbereich grundsätzlich auf das Innenrecht der Verwaltung beschränkt sein soll.
Neu!!: Außenwirkung und Verwaltungsvorschrift · Mehr sehen »
Warnung
Warnung vor Gefahren durch Eis und Schnee Gefahrgut: Kennzeichnung für die Klasse ''giftige Stoffe'' (6.1 nach ADR) Eine Warnung ist die Vorhersage eines möglichen kommenden Schadens, der aber noch unterbunden oder gelindert werden könnte.
Neu!!: Außenwirkung und Warnung · Mehr sehen »
Wirksamkeit (Recht)
Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.
Neu!!: Außenwirkung und Wirksamkeit (Recht) · Mehr sehen »
Zahlung
Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).
Neu!!: Außenwirkung und Zahlung · Mehr sehen »