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Außenwirkung

Index Außenwirkung

Außenwirkung liegt im Verwaltungsrecht vor, wenn die Rechtswirksamkeit von Handlungsformen der Verwaltung den Rechtskreis eines außerhalb der öffentlichen Verwaltung stehenden Rechtssubjekts berührt.

41 Beziehungen: Adressatentheorie, Arbeitnehmer, Arbeitsanweisung, Bürger, Beamter (Deutschland), Behörde, Dienstanweisung, Entscheidung, Erlaubnis, Ernennung, Flächennutzungsplan, Geschäftsordnung, Gesellschaftsvertrag, Gleichheitssatz, Grundverhältnis und Betriebsverhältnis, Handlungsformen der Verwaltung, Juristische Person, Maßnahme (Recht), Möglichkeitstheorie, Natürliche Person, Normadressat, Personenvereinigung, Rechtskreis, Rechtsnorm, Rechtsschutz, Rechtssubjekt, Richter (Deutschland), Sanktion, Selbstbindung der Verwaltung, Soldat (Deutschland), Subjektives Recht, Umsetzung, Verbot, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsleistung, Verwaltungsrecht (Deutschland), Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvorschrift, Warnung, Wirksamkeit (Recht), Zahlung.

Adressatentheorie

Die Adressatentheorie, auch Adressatenformel genannt, ist eine Konsequenz für das Verwaltungsprozessrecht aus dem Elfes-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

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Arbeitsanweisung

Mit einer Arbeitsanweisung konkretisiert der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag enthaltene Arbeitspflicht seiner Arbeitnehmer.

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Bürger

Als Bürger werden Angehörige eines Staates bzw.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Dienstanweisung

Als Dienstanweisung bezeichnet man in Organisationen eine rechtsverbindliche Weisung vom Arbeitgeber oder Dienstherrn an die Mitarbeiter zwecks konkreter Durchführung der Arbeitsinhalte.

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Entscheidung

Eine Richtungsentscheidung am Scheideweg: links, rechts oder geradeaus? Unter Entscheidung versteht man die Wahl einer Handlung aus mindestens zwei vorhandenen potenziellen Handlungsalternativen unter Beachtung der übergeordneten Ziele.

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Erlaubnis

Ausnahmegenehmigung für Reportagen Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird.

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Ernennung

Ernennungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland Einer Ernennung bedarf es in Deutschland zur Begründung oder Änderung eines Dienst- oder Amtsverhältnisses.

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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan, FNP, F-Plan) ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird.

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Geschäftsordnung

Eine Geschäftsordnung (Abkürzung: GO) ist die Gesamtheit aller Richtlinien und Regeln, die sich insbesondere ein Kollegialorgan zum Zwecke eines systematischen Arbeitsablaufs gibt.

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Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich zwei oder mehrere Personen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zusammenschließen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu verfolgen.

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Gleichheitssatz

Rechtspflicht des Staates zur Einhaltung des Gleichheitssatzes hin. Der Gleichheitssatz („Das Recht achtet auf Gleichheit“) ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht, der in seiner allgemeinen Ausprägung besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Hauptgleichheitsrecht).

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Grundverhältnis und Betriebsverhältnis

Das Begriffspaar Grundverhältnis und Betriebsverhältnis verwendet man hauptsächlich im deutschen Verwaltungsrecht, dort insbesondere im Beamtenrecht.

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Handlungsformen der Verwaltung

Unter den Handlungsformen der Verwaltung ist das Instrumentarium zu verstehen, das der öffentlichen Verwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung steht und nach dem ihr Handeln rechtlich einzuordnen ist.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Maßnahme (Recht)

Eine Maßnahme im Rechtssinn ist ein einseitig-hoheitliches Handeln des Staates, das im Unterschied zur Rechtsnorm nicht allgemein verbindlich ist, sondern einen Einzelfall betrifft.

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Möglichkeitstheorie

Die Möglichkeitstheorie ist in Deutschland eine Theorie aus dem Bereich des öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Normadressat

Normadressat ist der Personenkreis, an den sich die Regelung einer gesetzlichen Bestimmung (Rechtsnorm) richtet, dessen Verhalten (Handeln, Unterlassen) durch das Gesetz geregelt werden soll.

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Personenvereinigung

Eine Personenvereinigung ist ein Zusammenschluss mindestens zweier natürlicher und/oder juristischer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

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Rechtskreis

Privatrechtliche Rechtskreise der Welt. Im Wesentlichen ein Rechtsvergleich zwischen kontinentaleuropäischen und angloamerikanischen Rechtssystemen. nordischer Rechtskreis Ein Rechtskreis ist die typisierende Zusammenfassung von Rechtsordnungen verschiedener Staaten, die prägende gemeinsame Merkmale aufweisen.

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Rechtsnorm

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.

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Rechtsschutz

Als Rechtsschutz wird das Recht jedes Bürgers bezeichnet, vor unabhängigen Gerichten in angemessener Zeit die Entscheidung über einen Sachverhalt zu bekommen bzw.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Richter (Deutschland)

Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.

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Sanktion

Als Sanktion wird in Strafrecht, Außenpolitik und Wirtschaft ein Zwangsmittel bezeichnet, durch das rechtsnormwidriges oder verhaltensnormwidriges Handeln dem so Handelnden Nachteile bringen soll, um ihn zur Einhaltung dieser Normen zu bewegen.

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Selbstbindung der Verwaltung

Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des deutschen Verwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehörde durch früheres tatsächliches Handeln und veröffentlichte Verwaltungsanweisungen (z. B. Steuerrichtlinien), insbesondere im Bereich der Leistungsverwaltung.

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Soldat (Deutschland)

Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.

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Subjektives Recht

Ein subjektives Recht ist die einem Einzelnen zu seinem Schutz vom objektiven Recht verliehene Rechtsmacht zur Durchsetzung seiner berechtigten Interessen.

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Umsetzung

Umsetzung ist in Deutschland die Übertragung eines anderen Dienstpostens an Beamte innerhalb derselben Behörde.

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Verbot

Privates Verbotsschild in einer Hauseinfahrt ironisch mit dem Tod droht (''You'll die!'') Ein Verbot ist eine Anweisung zur Unterlassung einer Handlung.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsleistung

Verwaltungsleistung sind alle Ergebnisse der öffentlichen Verwaltungstätigkeit, durch die die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt werden.

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Verwaltungsrecht (Deutschland)

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.

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Verwaltungsverfahrensgesetz

Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der Bundesrepublik Deutschland enthält Regeln für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

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Verwaltungsvorschrift

Eine Verwaltungsvorschrift (VwV, auch VV) ist in Deutschland eine Anordnung, die innerhalb einer Verwaltungsorganisation von einer übergeordneten Verwaltungs­instanz oder einem Vorgesetzten an nachgeordnete Verwaltungsbehörden oder Bedienstete ergeht und deren Wirkbereich grundsätzlich auf das Innenrecht der Verwaltung beschränkt sein soll.

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Warnung

Warnung vor Gefahren durch Eis und Schnee Gefahrgut: Kennzeichnung für die Klasse ''giftige Stoffe'' (6.1 nach ADR) Eine Warnung ist die Vorhersage eines möglichen kommenden Schadens, der aber noch unterbunden oder gelindert werden könnte.

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Wirksamkeit (Recht)

Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.

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Zahlung

Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).

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Leitet hier um:

Außenrecht, Innenwirkung.

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